Anleger mit Wohnsitz im französischen Mutterland können ein Konto bei Mintos anlegen und investieren. Bürger aus Ländern, in denen Mintos seine Dienstleistungen nicht anbietet und die im französischen Mutterland ansässig sind, können während des Verifizierungsprozesses aufgefordert werden, zusätzliche Informationen bzw. einen Wohnsitznachweis vorzulegen.
Anleger mit Wohnsitz in den französischen Überseegebieten, Gebietskörperschaftenund Territorien (Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion), können bei uns kein Konto einrichten.
Bisher konnten Anleger mit Wohnsitz in Frankreich unsere Dienstleistungen nicht in Anspruch nehmen. Falls Sie also immer noch Einschränkungen in Bezug auf Ihr Konto erleben, zögern Sie bitte nicht uns zu kontaktieren.