Ungeachtet ihrer Staatsangehörigkeit, dürfen Staatsangehörige und Einwohner des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (UK) sich auf Mintos nicht registrieren oder investieren.
Für wen gilt es?
- Inhaber eines britischen Reisepasses mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich – Britische Staatsangehörige, die im Vereinigten Königreich leben oder dort Steuern zahlen, sind nicht berechtigt, sich bei Mintos zu registrieren.
- Inhaber eines Nicht-UK-Passes mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich – Auch wenn eine Person einen Nicht-UK-Pass besitzt, ist sie dennoch von der Registrierung oder Investition auf Mintos ausgeschlossen, wenn sie im Vereinigten Königreich wohnt und dort Steuern zahlt.
Ausnahme für britische Staatsangehörige, die in der EU wohnen
Britische Staatsangehörige, die einen gültigen Wohnsitznachweis in einem der Länder der Europäischen Union (EU)/des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz vorlegen können, sind berechtigt, sich auf der Mintos-Plattform zu registrieren und zu investieren. Diese Ausnahme stellt sicher, dass britische Staatsbürger, die in die EU umgezogen sind und die erforderlichen Wohnsitzanforderungen erfüllen, weiterhin Zugang zu Investitionsmöglichkeiten über die Plattform haben.