Gemäß unseren Geschäftsbedingungen dürfen Anleger nur ihre eigenen Mintos-Konten verwalten, die an ihre persönliche Identität oder eine sie vertretende juristische Person gebunden sind. Wir unterstützen keine gemeinsamen Familienkonten oder Vormundschaftskonten für minderjährige Anleger.
Im Falle einer Erbschaft oder Vormundschaftsbestellung, kontaktieren Sie uns bitte für weitere Informationen.
Derzeit ist die Übertragung von ausstehenden Investitionen (z. B. Schuldverschreibungen) auf ein anderes Mintos-Konto (d. h. das Konto eines Vormunds und/oder Erben) nicht möglich.