Um Ihr Mintos-Konto auf ein solches Ereignis wie Ihren Tod vorzubereiten, beachten Sie bitte die folgenden Vorschläge:
- Überlegen Sie, ob Sie ein Testament aufsetzen oder ein unterschriebenes Dokument bei Ihrem Anwalt, Notar oder Ihren Angehörigen hinterlassen möchten, in dem Sie Ihre Mintos-ID angeben.
- Legen Sie fest, wer der/die Begünstigte(n) des auf Ihrem Mintos-Konto verbleibenden Guthabens sein soll(en), und geben Sie in der Urkunde deutlich die vollständigen Namen und das Geburtsdatum an.
- Beauftragen Sie eine Person mit der Verwaltung Ihres Nachlasses und Ihres Vermögens. Geben Sie die Anteile in Prozent an, die jeder Erbe von der Gesamtsumme, die auf Ihrem Konto verbleibt, erhalten soll.
- Bitte stellen Sie sicher, dass das Testament auch in englischer oder lettischer Sprache vorliegt.
Falls kein Testament vorhanden ist, folgt die Verwaltung des Nachlasses in der Regel dem rechtlichen Rahmen der gesetzlichen Erbfolge, bei der das Vermögen nach den Gesetzen des jeweiligen Staates oder Landes verteilt wird, wobei häufig unmittelbare Familienangehörige wie Ehegatten, Kinder und Eltern Vorrang haben. Sobald wir eine E-Mail (an support@mintos.com) oder einen Brief (an unsere juristische Adresse) erhalten, in dem der Tod eines Anlegers mitgeteilt wird, frieren wir das Konto des Anlegers ein und beraten entsprechend, basierend auf dem Kontostatus zu diesem Zeitpunkt. Wir setzen uns dann mit dem Vertreter der Erben oder direkt mit den Erben in Verbindung, je nach hinterlassenem Testament und der Kontosituation. Wir informieren auch über die erforderlichen Dokumente, die bei Mintos einzureichen sind, über die Art und Weise, wie dies zu geschehen hat, und über das weitere Vorgehen.
In der Regel müssen die Erben die folgenden Dokumente vorlegen:
- Vollmacht – diese kann z. B. erforderlich sein, falls der Anwalt das Erbe im Namen eines Erben verwaltet.
- Mintos-Formular – ausgefüllt und unterschrieben von den Erben (ein Formular für jeden Erben), auf Anfrage erhältlich.
- Sterbeurkunde des Anlegers – ausgestellt von einer zuständigen staatlichen Behörde.
- Erbschein (oder gleichwertiges Dokument), aus dem die Erben und ihr Anteil am Erbe eindeutig hervorgehen (falls es eine Liste gibt, müssen die Mintos-Gelder auf der Liste stehen, falls nicht, müssen die Erben den Notar oder den Staatsbeamten des jeweiligen Landes bitten, sie einzubeziehen, oder den Hinweis aufzuschreiben, dass sie das volle Erbe erhalten) – ausgestellt von einem Notar oder der zuständigen staatlichen Behörde.
- Kopie des Reisepasses/Personalausweises eines jeden Erben.
- Hat der Erbe einen Vormund oder einen Betreuer, muss der Erbe Unterlagen vorlegen, die diese Informationen belegen, um zu bestätigen, dass die Gelder auf das Konto des Betreuers überwiesen werden können, sowie die Belege für die Vormundschaft oder das Sorgerecht.
- Kontoauszug mit vollständigem Namen, SWIFT und IBAN, auf das die Gelder überwiesen werden sollen.
Je nach Mintos-Kontostand können wir zusätzliche Beglaubigungen (durch einen beglaubigten Notar und/oder eine von einer zuständigen staatlichen Behörde ausgestellte Apostille) sowie beglaubigte Übersetzungen (entweder ins Englische oder Lettische) verlangen.
Mintos sammelt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Erben gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679. Weitere Informationen finden Sie in der Richtlinie zur Verarbeitung von Daten der Erben von Anlegern oder kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Bedenken zum Datenschutz unter dpo@mintos.com.
Der Zeitplan für die Guthaben-Auszahlung des Mintos-Kontos an den/die Erben hängt vom Kontostand zum Zeitpunkt des Erbfalls, vom Testament und seinen Bestimmungen, von der Art und Weise, wie und an wen das Guthaben aufgeteilt werden sollte, sowie davon ab, ob überhaupt ein Testament existiert.
Derzeit ist die Übertragung von ausstehenden Investitionen (z. B. Schuldverschreibungen) auf ein anderes Mintos-Konto (d. h. ein Konto eines Erben) nicht möglich.