Einzelne Anleger gelten in der Regel als steuerlich ansässig in dem Land, dessen Staatsbürger sie sind, in dem sie Einkommensteuer zahlen oder in dem sie einen ständigen Wohnsitz haben. Es ist möglich, in mehreren Ländern steuerlich ansässig zu sein (Doppelansässigkeit).
Juristische Personen werden in der Regel als steuerlich ansässig in dem Land betrachtet, in dem sie gegründet oder registriert wurden oder in dem sich ihr ständiger Hauptsitz befindet.
Bitte beachten Sie, dass jedes Land seine eigenen Regeln zur Bestimmung der steuerlichen Ansässigkeit sowohl für Einzelpersonen als auch für Unternehmen hat.
Haftungsausschluss: Die hier zur Verfügung gestellten Informationen dienen nur zu Informationszwecken und sind nicht als Rechts- oder Steuerberatung zu betrachten.