Ein Steuerbefreiungsauftrag (Freistellungsauftrag) ermöglicht es deutschen Steuerbürgern, ihren Steuerfreibetrag auf ihre Kapitalerträge anzuwenden, die sie bei einer Einrichtung (z. B. einer Bank oder einer Anlageplattform) erzielen, die Quellensteuern an die deutschen Steuerbehörden abführt. Da Mintos Quellensteuern an die lettischen Steuerbehörden abführt, können deutsche Anleger keine Freistellungsaufträge zum Ausgleich ihrer Steuerschuld einreichen. Einkünfte aus Mintos sind in der Rubrik "Anlage KAP-INV" der Einkommensteuererklärung anzugeben.