Bei Mintos legen wir Wert darauf, dass unsere Gebühren transparent und fair sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Gebühren, die für Ihre Investitionen und Transaktionen auf unserer Plattform anfallen können.
Investitions- und Portfoliomanagementgebühren
- Kreditportfolios (Core Loans und Altportfolios): 0,39 % pro Jahr
- Portfolio mit Custom Loans: 0,29 % pro Jahr (gilt ab dem 16.05.2025)
- Mintos Smart Cash: 0,19 % pro Jahr
- Portfolio mit hochverzinslichen Anleihen: Bis zum 31. Dezember 2025 keine Gebühren, danach 0,39 % pro Jahr
- Krypto-ETP: 0,49 % pro Transaktion, mindestens 0,99 €
Diese Gebühren werden automatisch vom Portfoliowert abgezogen.
Wechselkursgebühren
- Die Währungsumtauschgebühren beginnen bei 0,50 %, abhängig vom Währungspaar. Die genaue Gebühr wird vor der Bestätigung eines Umtauschs angezeigt.
Karteneinzahlungen, Apple Pay, Google Pay
- Wir erheben eine Gebühr für Einzahlungen per Zahlungskarte, Apple Pay oder Google Pay. Sie beträgt 2 % des eingezahlten Betrags. Im Rahmen einiger Werbeaktionen kann die Einzahlungsgebühr für berechtigte Teilnehmer entfallen.
Zweitmarktgebühr
- Beim Verkauf von Wertpapieren auf dem Sekundärmarkt fällt eine Gebühr in Höhe von 0,85 % an. Für den Kauf von Anlageprodukten fallen keine Gebühren an. Die Gebühr wird auf der Grundlage des endgültigen Verkaufspreises berechnet, nachdem etwaige Abschläge bzw. Aufschläge berücksichtigt wurden.
Zusätzliche Überprüfung der Registrierung
- Für die im Rahmen der Registrierung erforderlichen erweiterten Compliance-Prüfungen erheben wir eine einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr von 50 €. Die Gebühr deckt lediglich das Anmeldeprüfungsverfahren ab und garantiert keine Genehmigung des Kontos.
- Diese Gebühr gilt nur für: ausgewählte Einzelkonten mit Wohnsitz oder steuerlichem Wohnsitz außerhalb der EU/des EWR oder der Schweiz sowie alle Firmenkonten.
Inaktivitätsgebühr
- 4,90 € pro Monat , fällig am 1. Tag jedes Monats
- Gilt, wenn Sie in den letzten 360 Tagen keine Investitionen (manuell oder automatisiert), Verkäufe, Einzahlungen oder Auszahlungen vorgenommen haben und Ihr Konto keine ETFs, Anleihen, Immobilien, Mintos-Aktien, Krypto-ETPs oder Gelder in Smart Cash enthält
- Mindestguthaben für den Einzug: Die Gebühr fällt an, wird jedoch nicht eingezogen, wenn Ihr Kontoguthaben zum Zeitpunkt der Belastung unter 4,90 € liegt.
- Inaktivitätsgebühren fallen nicht an für Konten, die gesperrt sind, überprüft werden oder sich im Schließungsprozess befinden.
- Überfällige Kredite: Wenn sich zum Zeitpunkt der Belastung mehr als 90 % Ihrer Kreditinvestitionen im Status „Überfällig“ befinden, wird keine Inaktivitätsgebühr erhoben.
- Mehr erfahren
Rückforderungsgebühren
- Wenn bei einem Rückforderungsverfahren Kosten entstehen, werden diese Gebühren vom zurückgeforderten Betrag abgezogen. Sie werden jedoch niemals den zurückgeforderten Betrag übersteigen.
- Wir werden Investoren stets über alle anfallenden Rückforderungsgebühren informieren, bevor wir diese einbehalten.
Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Gebühren finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf unserer Website, auf der alle anfallenden Gebühren klar erläutert werden.