Bei Mintos legen wir Wert darauf, dass unsere Gebühren transparent und fair sind. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Gebühren, die für Ihre Investitionen und Transaktionen auf unserer Plattform anfallen können.
Investitions- und Portfoliomanagementgebühren
- Kreditportfolios (Core Loans und Altportfolios): 0,39 % pro Jahr
- Portfolio mit Custom Loans: 0,29 % pro Jahr (gilt ab dem 16.05.2025)
- Mintos Smart Cash: 0,19 % pro Jahr
- Portfolio mit hochverzinslichen Anleihen: Bis zum 31. Dezember 2025 keine Gebühren, danach 0,39 % pro Jahr
- Krypto-ETP: 0,49 % pro Transaktion, mindestens 0,99 €
Diese Gebühren werden automatisch vom Portfoliowert abgezogen.
Wechselkursgebühren
- Die Währungsumtauschgebühren beginnen bei 0,50 %, abhängig vom Währungspaar. Die genaue Gebühr wird vor der Bestätigung eines Umtauschs angezeigt.
Karteneinzahlungen, Apple Pay, Google Pay
- Für Einzahlungen per Zahlungskarte, Apple Pay oder Google Pay erheben wir eine Gebühr. Diese beträgt 2 % des eingezahlten Betrags.
Zweitmarktgebühr
- Beim Verkauf von Wertpapieren auf dem Sekundärmarkt fällt eine Gebühr in Höhe von 0,85 % an. Für den Kauf von Anlageprodukten fallen keine Gebühren an. Die Gebühr wird auf der Grundlage des endgültigen Verkaufspreises berechnet, nachdem etwaige Abschläge bzw. Aufschläge berücksichtigt wurden.
Zusätzliche Überprüfung der Registrierung
- Für die im Rahmen der Registrierung erforderlichen erweiterten Compliance-Prüfungen erheben wir eine einmalige, nicht erstattungsfähige Gebühr von 50 €. Die Gebühr deckt lediglich das Anmeldeprüfungsverfahren ab und garantiert keine Genehmigung des Kontos.
- Diese Gebühr gilt nur für:
- Ausgewählte Einzelkonten mit Wohnsitz oder steuerlichem Wohnsitz außerhalb der EU/EWR oder der Schweiz.
- Alle Firmenkonten.
Inaktivitätsgebühr
- 4,90 € pro Monat , fällig am 1. Tag jedes Monats
- Dies gilt, wenn Sie in den letzten 360 Tagen keine Investitionen (weder manuell noch automatisiert), Verkäufe, Einzahlungen oder Abhebungen getätigt haben und Ihr Konto keine Investitionen in ETFs, Anleihen, Immobilien, Mintos-Aktien oder Smart Cash-Fonds enthält
- Kein Mindestguthaben erforderlich: Die Gebühr fällt unabhängig von der Höhe des verfügbaren Guthabens an
- Ihr Saldo kann nicht unter null fallen, selbst wenn eine Gebühr Ihr verfügbares Guthaben übersteigt
- Inaktivitätsgebühren fallen nicht für Konten an, die gesperrt sind, geprüft werden oder geschlossen werden
- Wenn Sie zu Monatsbeginn nur Gelder in der Rückforderung haben, aber auch über verfügbares Bargeld verfügen, fällt die Gebühr dennoch an
- Mehr erfahren
Rückforderungsgebühren
- Wenn ein Rückgewinnungsprozess Kosten verursacht, werden diese Gebühren vom zurückgewonnenen Betrag abgezogen. Sie werden jedoch niemals den zurückgewonnenen Betrag übersteigen.
- Wir werden die Investoren immer über alle anfallenden Rückforderungskosten informieren, bevor wir sie einbehalten.
Eine detaillierte Aufschlüsselung aller Gebühren finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf unserer Website. Dort werden auch alle anfallenden Gebühren transparent erläutert.