In diesem Artikel erklären wir die kommenden Änderungen an der Mintos-Gebühr für Inaktivität von Konten. Diese Änderungen gelten ab dem 01.10.2025.
Wichtige Details
- Gebühr: 4,90 € pro Monat
- Belastungsdatum: 1. Tag eines jeden Kalendermonats
Die Gebühr fällt an, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind und zwar innerhalb der letzten 360 Tage auf deinem Mintos-Konto:
- Es wurden keine Investitionen (weder manuell noch automatisiert), Verkäufe, Einzahlungen oder Auszahlungen vorgenommen. Sobald du eine dieser Aktionen durchführst, wird dein Status für die nächsten 360 Tage wieder auf aktiv zurückgesetzt.
- Das Konto enthält keine ETFs, Anleihen, Immobilien, Mintos-Aktien oder Geld in Smart Cash enthält (wenn du nur in Kredite investiert und es mehr als 360 Tage keine Aktivität auf dem Konto gibt, fällt die Gebühr an).
- Das Konto befindet sich nicht im Schließungsprozess und ist nicht aufgrund von Ermittlungen oder aus anderen Gründen gesperrt.
Änderungen gegenüber den vorherigen Bedingungen
| Frühere Bedingungen (bis 30. Sept. 2025) | Neue Bedingungen (ab 1. Okt. 2025) |
| Gebühr: 2,90 € | Gebühr: 4,90 € |
| Wird nach 6 Monaten ohne Investitions- oder Verkaufsaktivität angewendet | Wird angewendet, wenn 360 Tage lang keine Investitionen, Verkäufe, Einzahlungen oder Auszahlungen stattfinden |
| Mindestschwelle: 100 € verfügbare Mittel | Keine Mindestgebührenschwelle: (Die Gebühr wird unabhängig vom Kontostand erhoben, selbst bei Salden unter 4,90 €). |
Wichtig zu wissen
- Gelder in Rückforderung: Wenn du nur Gelder in Rückforderung hast, aber am 1. eines Monats auch verfügbares Geld auf dem Konto hast, fällt trotzdem die Inaktivitätsgebühr an.
- Keine negativen Salden: Dein Kontostand fällt aufgrund der Inaktivitätsgebühr nicht unter null.
- Keine Investitionen und keine Gelder: Wenn du keine aktiven Investitionen und keine verfügbaren Gelder auf deinem Mintos-Konto hast, wird dir keine Inaktivitätsgebühr berechnet (Gelder in Rückforderung gelten nicht als aktive Investitionen).
- Wenn du ein automatisiertes Investment-Portfolio hast, das aktiv investiert, fällt diese Gebühr nicht an.
So bleibt dein Konto aktiv
Du kannst eine der folgenden Aktionen durchführen, um dein Mintos-Konto aktiv zu halten – dann fällt keine Inaktivitätsgebühr an
- Du tätigst innerhalb von 360 Tagen mindestens eine Investition, einen Verkauf, eine Einzahlung oder eine Auszahlung.
- Dein Konto enthält ETFs, Anleihen, Immobilien, Mintos-Aktien oder Geld in Smart Cash enthält
- Für Konten, die untersucht werden oder sich in der Schließung befinden, werden keine Inaktivitätsgebühren berechnet.
Beispiele
- Beispiel 1: Du hast vor 13 Monaten zuletzt investiert, verfügst über 200 € an verfügbarem Bargeld, Investitionen in Kredite und keine ETFs, Anleihen oder Smart Cash. → Am 1. Tag des Monats werden dir 4,90 € berechnet.
- Beispiel 2: Du hast seit 12 Monaten nicht investiert, aber vor 3 Monaten eine Auszahlung vorgenommen. → Keine Inaktivitätsgebühr (Auszahlungen setzen den 360-Tage-Zeitraum zurück).
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Beispiel 3: Du hast nur Gelder in Rückforderung. Du zahlst sie vor Monatsende auf dein Bankkonto aus, sodass deine verfügbaren Gelder zu Beginn des nächsten Monats 0 € betragen. → Keine Inaktivitätsgebühr.
Brauchst du Hilfe?
Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Inaktivitätsgebühr für dein Konto gilt, überprüfe deinen Kontoauszug oder kontaktiere uns.