In diesem Artikel erklären wir die kommenden Änderungen an der Mintos-Gebühr für Inaktivität von Konten. Diese Änderungen gelten ab dem 01.10.2025.
Wichtige Details
- Gebühr: 4,90 € pro Monat
- Belastungsdatum: 1. Tag eines jeden Kalendermonats
Die Gebühr fällt an, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind und zwar innerhalb der letzten 360 Tage auf deinem Mintos-Konto:
- Es wurden keine Investitionen (weder manuell noch automatisiert), Verkäufe, Einzahlungen oder Auszahlungen vorgenommen. Sobald du eine dieser Aktionen durchführst, wird dein Status für die nächsten 360 Tage wieder auf aktiv zurückgesetzt.
- Das Konto enthält keine ETFs, Anleihen, Immobilien oder Gelder in Smart Cash (wenn du nur in Kredite investiert und es mehr als 360 Tage keine Aktivität auf dem Konto gibt, fällt die Gebühr an).
- Das Konto befindet sich nicht im Schließungsprozess und ist nicht aufgrund von Ermittlungen oder aus anderen Gründen gesperrt.
Änderungen gegenüber den vorherigen Bedingungen
| Frühere Bedingungen (bis 30. Sept. 2025) | Neue Bedingungen (ab 1. Okt. 2025) |
| Gebühr: 2,90 € | Gebühr: 4,90 € |
| Wird nach 6 Monaten ohne Investitions- oder Verkaufsaktivität angewendet | Wird angewendet, wenn 360 Tage lang keine Investitionen, Verkäufe, Einzahlungen oder Auszahlungen stattfinden |
| Mindestschwelle: 100 € verfügbare Mittel | Keine Mindestgebührenschwelle: (Die Gebühr wird unabhängig vom Kontostand erhoben, selbst bei Salden unter 4,90 €). |
Wichtig zu wissen
- Gelder in Rückforderung: Wenn du nur Gelder in Rückforderung hast, aber am 1. eines Monats auch verfügbares Geld auf dem Konto hast, fällt trotzdem die Inaktivitätsgebühr an.
- Keine negativen Salden: Dein Kontostand fällt aufgrund der Inaktivitätsgebühr nicht unter null.
- Keine Investitionen und keine Gelder: Wenn du keine aktiven Investitionen und keine verfügbaren Gelder auf deinem Mintos-Konto hast, wird dir keine Inaktivitätsgebühr berechnet (Gelder in Rückforderung gelten nicht als aktive Investitionen).
- Wenn du ein automatisiertes Investment-Portfolio hast, das aktiv investiert, fällt diese Gebühr nicht an.
So bleibt dein Konto aktiv
Du kannst eine der folgenden Aktionen durchführen, um dein Mintos-Konto aktiv zu halten – dann fällt keine Inaktivitätsgebühr an
- Du tätigst innerhalb von 360 Tagen mindestens eine Investition, einen Verkauf, eine Einzahlung oder eine Auszahlung.
- Dein Konto enthält ETFs, Anleihen, Immobilien oder Gelder in Smart Cash.
- Für Konten, die untersucht werden oder sich in der Schließung befinden, werden keine Inaktivitätsgebühren berechnet.
Beispiele
- Beispiel 1: Du hast vor 13 Monaten zuletzt investiert, verfügst über 200 € an verfügbarem Bargeld, Investitionen in Kredite und keine ETFs, Anleihen oder Smart Cash. → Am 1. Tag des Monats werden dir 4,90 € berechnet.
- Beispiel 2: Du hast seit 12 Monaten nicht investiert, aber vor 3 Monaten eine Auszahlung vorgenommen. → Keine Inaktivitätsgebühr (Auszahlungen setzen den 360-Tage-Zeitraum zurück).
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Beispiel 3: Du hast nur Gelder in Rückforderung. Du zahlst sie vor Monatsende auf dein Bankkonto aus, sodass deine verfügbaren Gelder zu Beginn des nächsten Monats 0 € betragen. → Keine Inaktivitätsgebühr.
Brauchst du Hilfe?
Wenn du dir nicht sicher bist, ob die Inaktivitätsgebühr für dein Konto gilt, überprüfe deinen Kontoauszug oder kontaktiere uns.