Nein. Die Anleger-Konten können nur von den Anlegern selbst genutzt werden. Der Anleger ist nicht berechtigt, seine Rechte und Pflichten, die er im Rahmen des Mintos-Vertrags erworben hat, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Mintos an Dritte abzutreten, zu übertragen oder anderweitig zu delegieren, gemäß den aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.