Mintos ist Mitglied des nationalen Anlegerentschädigungssystems, das gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie 97/9/EG eingerichtet wurde. Sollte Mintos nicht in der Lage sein, Investitionsdienstleistungen zu erbringen, haben Privatkunden Anspruch auf eine Entschädigung für die ausstehenden Verbindlichkeiten von Mintos gegenüber dem Investor, die sich aus der Nichterbringung ergeben, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €.
Das Anlegerentschädigungssystem entschädigt Investoren nicht für Verluste, die resultieren aus:
- Änderungen im Preis einer Investition
- Der Zahlungsausfall eines Kreditnehmers, Kreditunternehmens oder Emittenten
- Das Fehlen eines Marktes für den Kauf oder Verkauf einer Investition.
Das Anlegerentschädigungssystem gilt nicht für Anlagen in Kredite, die im Rahmen von Abtretungen getätigt werden. Sie gilt nur für Anlagen in Schuldverschreibungen.
Wir ermutigen Investoren, die Risikohinweise zu lesen, bevor sie Investitionen tätigen.