Sollte Mintos insolvent werden oder nicht in der Lage sein, seine Kunden zu bedienen, würden die für die Abwicklung eines Investmentunternehmens geltenden Regeln zur Anwendung kommen. Die Ansprüche der Investoren auf Forderungsrechte und Schuldverschreibungen blieben unabhängig vom Status von Mintos in Kraft. Das Insolvenzverfahren würde von der Latvijas Banka, der Zentralbank Lettlands, geregelt und überwacht. Der ernannte Liquidator oder Verwalter würde die Funktionen des Vorstands übernehmen. Mintos würde weiterhin seine Investoren und die relevanten Finanzinstrumenten-Portfolios gemäß den geltenden Insolvenz- und Liquidationsregeln betreuen, soweit es Mintos erlaubt wäre.
Darüber hinaus sind die nicht investierten Gelder der Investoren und Investitionen in Sets von Schuldverschreibungen durch ein Anlegerentschädigungssystem geschützt, das es Privatkunden ermöglicht, eine Entschädigung für die ausstehenden Verbindlichkeiten von Mintos gegenüber dem Investor zu erhalten, die sich aus einem Versäumnis von Mintos ergeben, die Gelder oder Finanzinstrumente des Investors gemäß den Anweisungen des Investors zu übertragen, bis zu einem Limit von 20.000 €. Erfahren Sie mehr über den Anlegerschutz
Wir ermutigen Investoren, die Risikohinweise zu lesen, bevor sie Investitionen tätigen.