Die von den Kreditunternehmen während des Einholungsverfahrens erhaltenen Mittel werden gemäß Abschnitt 21.2 der Mintos-Nutzervertrags in der folgenden Reihenfolge verteilt:
- Vertragsgebühren, die vom Kreditunternehmen an Mintos zu zahlen sind
- Wenn Mintos (oder ein von Mintos beauftragter Dritter) die Betreuung der Kredite vom Kreditunternehmen übernommen hat, Betreuungsgebühr oder Gebühren für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung vertraglicher Rechte
- Erstattung angemessener Kosten, die zum Schutz der Anlegerinteressen entstanden sind, einschließlich Anwaltskosten oder Kosten für andere Maßnahmen zur Einholung von Anlegergeldern
- An die Anleger zu leistende Zahlungen in folgender Reihenfolge: Tilgungs- und Zinszahlungen der Kreditnehmer (auf der Grundlage der über die API oder manuell vom Kreditunternehmen erhaltenen Informationen) sowie Rückkaufswerte, von der ältesten bis zur jüngsten Fälligkeit, und Rückkaufpreise im Rahmen der Rückkaufverpflichtung, von der ältesten bis zur jüngsten Fälligkeit. Liegen keine Informationen über die Rückzahlungen der Kreditnehmer vor, werden alle fälligen Zahlungen an die Anleger in der Reihenfolge der ältesten bis zur jüngsten Fälligkeit zugeordnet.
- Zahlungen von Verzugszinsen auf ausstehende Zahlungen an Anleger
- Zahlungen von Verzugszinsen oder Strafgebühren an Mintos
Sollten wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gezwungen sein, eine andere Reihenfolge anzuwenden, werden wir dies tun.