Die von den Kreditunternehmen während des Einholungsverfahrens erhaltenen Mittel werden gemäß Abschnitt 21.2 der Mintos-Nutzervertrags in der folgenden Reihenfolge verteilt:
1. Gebühren an Mintos
Die erste Priorität besteht darin, alle ausstehenden Gebühren zu decken, die das Kreditunternehmen gemäß den Vereinbarungen zwischen Mintos und dem Kreditunternehmen an Mintos schuldet.
2. Bearbeitungsgebühr für die Verwaltung von Forderungen
Wenn Mintos (oder ein von Mintos beauftragter Dritter) die Betreuung der Kredite vom Kreditunternehmen übernommen hat, Betreuungsgebühr oder Gebühren für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung vertraglicher Rechte
3. Erstattung der Kosten
Alle angemessenen Kosten, die Mintos im Zusammenhang mit der Bedienung oder Rückforderung von Forderungen entstehen, werden anschließend erstattet.
4. Zahlungen an Investoren
Die Mittel werden dann den Investoren zugewiesen und decken Folgendes ab:
- Zahlungen des Kreditnehmers, wie z. B. Tilgung, Zinsen, Verzugszinsen oder Strafen, gemäß der für jede Forderung festgelegten Reihenfolge.
- Rückkaufpreise.
- Rückkaufpreise (sofern nicht neu priorisiert, siehe nächster Punkt).
Zahlungen werden vom ältesten bis zum neuesten Fälligkeitsdatum bearbeitet.
5. Anpassung der Rückkaufzahlungen
Wenn das Kreditunternehmen Zahlungen an Mintos um 14 Tage oder einen anderen erheblichen Zeitraum verzögert, kann Mintos entscheiden, andere Zahlungen (wie Kreditnehmerzahlungen und Rückkaufpreise) vor der Begleichung der Rückkaufpreise zu priorisieren.
Zahlungen von Verzugszinsen auf ausstehende Zahlungen an Anleger
Die ausstehende Zinszahlung (wie auf der Mintos-Plattform veröffentlicht), die vom Kreditunternehmen an die Investoren geschuldet wird, wird dann beglichen.
Zahlungen von Verzugszinsen oder Strafgebühren an Mintos
Schließlich werden alle Verzugszinsen oder Strafgebühren, die das Kreditunternehmen an Mintos schuldet, abgedeckt.
Sollten wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gezwungen sein, eine andere Reihenfolge anzuwenden, werden wir dies tun.