Ein Fehlabschluss kann nur überprüft (von der Börse daraufhin geprüft, ob es sich um einen Fehler handelt) und gegebenenfalls storniert oder berichtigt werden, bevor das Geschäft abgerechnet wird. Dies ist nur möglich, wenn die Regeln der Börse, das geltende Recht und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies zulassen. Sobald ein Geschäft abgerechnet oder die Geschäftsbestätigung zugestellt wurde, kann es nicht mehr storniert oder geändert werden.
Die Entscheidung, eine Transaktion als Fehlabschluss einzustufen, sowie jede Entscheidung, diese zu stornieren oder zu berichtigen, wird ausschließlich von der Börse getroffen, an der das Geschäft stattgefunden hat (und gegebenenfalls von ihrer Aufsichtsbehörde). Mintos hat keinen Einfluss auf diese Entscheidung.
Zeitpunkt und Möglichkeit der Feststellung eines Fehlabschlusses hängen vollständig von den Regeln und Verfahren der jeweiligen Börse ab und liegen außerhalb der Kontrolle von Mintos.