Diese Zusammenfassung enthält die wichtigsten steuerlichen Überlegungen und Meldepflichten für in Österreich steuerlich Ansässige, die in Mintos-Vermögenswerte investieren. Sie konzentriert sich ausschließlich auf Mintos-Angebote und schließt allgemeine Leitlinien zur Besteuerung von Kapitalanlagen aus.
📌 Allgemeine Grundsätze
- Steuerart: Kapitalerträge aus Mintos-Anlagen unterliegen der österreichischen Kapitalertragsteuer (KESt) mit einem pauschalen Satz von 27,5 %.
- Quellensteuer (QSt): Mintos zieht bis zu 25,5 % Quellensteuer auf Zinsen ab, es sei denn, Sie bestätigen Ihren EU-/EWR-Wohnsitz – dann gilt ein reduzierter Satz von 5 %.
- Österreichische Meldung: Erklären Sie Kapitalerträge in den Formularen E1 und E1kv in Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung. Ausländische Quellensteuer kann gemäß den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen angerechnet werden.
-
Erklärungsfrist:
- 30. April (Papierform)
- 30. Juni (elektronisch über FinanzOnline)
- Verlängerung: Bis März des Folgejahres, wenn ein Steuerberater beauftragt wird
-
Portal: FinanzOnline – BMF
📦 Mintos Vermögenswert-spezifische Steuerübersicht
| Anlageart | Einkommensart | Quellensteuer | Österreichisches Steuerformular(e) | Meldepflichtig |
|---|---|---|---|---|
| Kredite (Forderungen) | Zinsen | ❌ Nein | E1 + E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben |
| Kredite (Schuldverschreibungen besichert durch Kredite) | Zinsen | ✅ Ja | E1 + E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben und Quellensteuerabzug beantragen |
| Anleihen (Schuldverschreibungen besichert durch Anleihen) | Zinsen | ✅ Ja | E1 + E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben und Quellensteuerabzug beantragen |
| Anleihen (Direktanleihen) | Zinsen | ❌ Nein | E1 + E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben |
| Immobilien (Schuldverschreibungen besichert durch Immobilien) | Zinsen | ✅ Ja | E1 / E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben |
| ETFs | Zinsen | ❌ Nein | E1 / E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben und Quellensteuerabzug beantragen |
| Smart Cash (Geldmarktfonds) | Zinsen | ❌ Nein | E1 + E1kv | Gesamtes Bruttoeinkommen angeben |
💼 Hinweise zur Steuererklärung
- Ausländische Kapitaleinkünfte: Geben Sie alle ausländisch bezogenen Einkünfte an, auch wenn die Quellensteuer bereits von Mintos abgezogen wurde.
- Anrechnung der Quellensteuer: Verwenden Sie Ihre Mintos-Steuerberichte, um den Abzug zu dokumentieren und diesen über E1kv geltend zu machen.
- Verluste: Kapitalverluste aus Mintos-Anlagen können mit anderen Kapitaleinkünften innerhalb derselben Steuerkategorie verrechnet werden.
-
Meldung ausländischer Vermögenswerte (Formular K1):
- Erforderlich, wenn ausländische Bankguthaben 50.000 € übersteigen, oder
- Wenn Wertpapiere 15.000 € übersteigen
✅ Tipps für Investoren
- Stellen Sie sicher, dass Ihre österreichische TIN mit Ihrem Mintos-Konto verknüpft ist, um die korrekte Behandlung zu gewährleisten.
- Reichen Sie eine gültige Ansässigkeitsbescheinigung (TRC) ein, um die Quellensteuer auf Zinsen zu reduzieren oder zu eliminieren.
- Laden Sie jährlich die Mintos-Steuerberichte herunter und bewahren Sie diese auf, um Ihre österreichische Steuererklärung zu unterstützen:
- Melden Sie sich bei Mintos an
- Klicken Sie auf das Profilsymbol (oben rechts)
- Gehen Sie zum Abschnitt Berichte
📎 Zusätzliche Ressourcen
- Österreichisches Bundesministerium für Finanzen (BMF): https://www.bmf.gv.at
-
OeKB-Fondsreporting: https://www.profitweb.at/oekb-fund-reporting
Haftungsausschluss: Dieser Leitfaden dient der allgemeinen Information und stellt keine Steuerberatung dar. Bitte konsultieren Sie einen zertifizierten Steuerberater oder das BMF für individuelle Beratung, basierend auf Ihrer persönlichen Steuersituation.