Der Status "ausgefallen" (A) kann Darlehen, die von einem bestimmten Kreditgeber angeboten werden, nach drei möglichen Kriterien zugewiesen werden:
a.) Die aktuell geschätzten Cashflows reichen nicht aus, um das gesamte Engagement zu decken: Wir bewerten, ob die erwarteten Rückzahlungen aus den zugrundeliegenden Krediten – oder im Falle einer Rückkaufverpflichtung die Cashflows aus dem Gesamtportfolio und den Geschäften des Kreditunternehmens – ausreichen, um die vertraglichen Zahlungen an den Emittenten und die Anleger in vollem Umfang zu decken. Sollten wir eine Unterschreitung der für eine vollständige Rückzahlung erforderlichen Beträge feststellen, würden wir unabhängig von der Höhe der Unterschreitung den Status "ausgefallen" vergeben.
b.) Das Kreditunternehmen hat Konkurs angemeldet, ein Insolvenzverfahren ist im Gange (einschließlich Zwangsliquidation), oder das Unternehmen steht unter Rechtsschutz: Aufgrund der Beteiligung Dritter, wie z. B. eines Verwalters oder Liquidators, besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Kreditunternehmen seiner Rückkaufverpflichtung nicht nachkommt oder die Rückzahlungen der Kreditnehmer nicht in vollem Umfang weiterleitet, auch wenn die aktuellen Cashflow-Prognosen dies nicht erkennen lassen. Die Auswirkungen dieser Verfahren können je nach den länderspezifischen Rechtsvorschriften unterschiedlich sein. In einem Land könnte der Entzug der Lizenz dem Kreditunternehmen beispielsweise erlauben, eine freiwillige Liquidation anzustreben und die Kredite weiter zu bedienen, sodass das Kreditunternehmen dann nicht unter dieses Kriterium fallen würde, während in einem anderen Land derselbe Entzug eine obligatorische Liquidation durch einen bestellten Verwalter erforderlich macht, was bedeutet, dass es unter dieses Kriterium fallen würde.
c) Innerhalb von 180 Tagen nach der Aussetzung wurde keine Restrukturierungslösung erzielt: 180 Tage sollten ausreichen, um eine angemessene Restrukturierungsvereinbarung mit einem notleidenden Kreditunternehmen zu treffen. Wir gehen davon aus, dass eine Restrukturierungslösung mit dem Kreditunternehmen erreicht wurde, wenn die Zahlungen gemäß dem Plan erfolgen, auch wenn noch kein formeller Vertrag unterzeichnet wurde.