Nein. Wie gesetzlich vorgeschrieben, werden Einzahlungen nur von Bankkonten akzeptiert, die auf denselben Namen lauten wie das Mintos-Anlegerkonto. Falls Sie eine Überweisung von einem Gemeinschaftskonto vornehmen, können wir Sie auffordern, einen zusätzlichen Zahlungsnachweis vorzulegen, um zu überprüfen, ob Sie einer der Kontoinhaber sind. Falls wir eine Einzahlung von einem Bankkonto erhalten, das einer anderen Person gehört, buchen wir das Geld entweder auf das Mintos-Konto dieser Person, nachdem wir ihre Anleger-ID bestätigt haben, oder wir schicken die Überweisung zurück an den Absender.