Als Sicherheit wird gewöhnlich das Vermögen des Darlehensnehmers verwendet, obwohl es auch einer Drittpartei oder dem Darlehensgeber im Falle von Finanzierungsleasingprodukten gehören kann. Die Verpfändungsrechte gegenüber der Sicherheit werden immer zugunsten des Darlehensgebers eingetragen. Nach dem Investieren in ein Darlehen beauftragt der Investor den Darlehensgeber und der Darlehensgeber verpflichtet sich dazu, die Sicherheit im Interesse des Investors auszuwerten.