Wenn Privatpersonen in Schuldverschreibungen oder Fractional Bonds investieren, bei denen es sich um regulierte Finanzinstrumente handelt, sind wir gesetzlich verpflichtet, von ihren Zinserträgen eine Quellensteuer abzuziehen.
Die Quellensteuer (WHT: withholding tax) ist eine gängige Steuerpraxis, mit der Länder Einkommen besteuern, das innerhalb ihrer Grenzen verdient und an natürliche oder juristische Personen in anderen Ländern gezahlt wird. Um die Möglichkeiten der Doppelbesteuerung zu vermeiden oder minimieren, schließen die Länder häufig Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) ab. Dabei handelt es sich um bilaterale Abkommen, die die Besteuerungsrechte klären und Mechanismen wie Steuergutschriften und -befreiungen vorsehen.
Sie können den einbehaltenen Betrag als separaten Eintrag auf dem Kontoauszug sehen. Der gesamte einbehaltene Betrag ist auf der Übersichtsseite ersichtlich und wird auch in Ihrem Steuerbericht angezeigt. Mintos stellt jedem Investor auch Steuerbescheinigungen aus, die als Nachweis für die einbehaltene Steuer dienen. Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen keine Quellensteuer einbehalten wird.
Der Quellensteuersatz hängt von dem Land ab, in dem Sie steuerlich ansässig sind, und kann in der Rubrik Steuerliche Details in den Einstellungen Ihres Kontos eingesehen werden. Derzeit gelten die folgenden Sätze:
- Für Anleger, die in Lettland steuerlich ansässig sind, beträgt der Quellensteuersatz 25.5%, entsprechend dem Einkommensteuergesetz.
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Für Anleger, die als Privatpersonen investieren und in einem EU/EWR-Land außerhalb Lettlands steuerlich ansässig sind, beträgt der Quellensteuersatz 5 % der Zinserträge. Dieser Satz wird automatisch am nächsten Tag auf Ihr Konto angewandt, nachdem Sie Ihre EU/EWR-Steuerdaten in den Steuerlichen Details in Ihren Kontoeinstellungen bestätigen. Um von diesem Tarif zu profitieren, müssen Sie das Kästchen "Ich investiere als Privatperson" ankreuzen. Die Anleger müssen keinerlei Unterlagen vorlegen.
Hinweis: Während der Standard-Quellensteuersatz für in der EU steuerlich ansässige Personen 5 % beträgt, können Privatpersonen, die in Litauen steuerlich ansässig sind, ihren Steuersatz auf 0 % senken, wenn sie eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. -
Für alle anderen Anleger gilt ein Standard-Quellensteuersatz von 25.5%. Der Satz kann reduziert werden, wenn der Anleger eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegt. Bitte beachten Sie die vollständige Liste der ermäßigten anwendbaren Steuersätze (Kategorie 3: Außerhalb der EU und des EWR).
Beispiel: Sowohl Anleger 1 als auch Anleger 2 haben jeweils 100 € in Schuldverschreibungen investiert und 10 € an Zinsen erhalten. Investor 1 ist in einem EU-Land steuerlich ansässig und Investor 2 in einem Land außerhalb der EU und hat keine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt. Von den Zinserträgen des Investors 1 wird eine Quellensteuer in Höhe von 5 % (0,50 €) abgezogen, während von den Zinserträgen des Investors 2 eine Quellensteuer in Höhe von 25.5% (2,00 €) abgezogen wird. Investor 1 und Investor 2 erhalten 109,50 € bzw. 108,00 € an Rückzahlungen. Beide Investoren können den einbehaltenen Betrag mit dem Gesamtbetrag der zu zahlenden Steuer in ihrer Steuererklärung gemäß den Steuergesetzen des Landes, in dem sie steuerlich ansässig sind, verrechnen.
Das Verfahren für den Steuereinbehalt bei Schuldverschreibungen funktioniert folgendermaßen:
- Sie investieren in ein Schuldverschreibungspaket.
- Der Kreditnehmer eines zugrundeliegenden Kredits oder das Kreditunternehmen leistet eine Zinszahlung (Zinsen, Verzugszinsen, Zinsen auf ausstehende Zahlungen).
- Auf der Grundlage der Cashflows des zugrundeliegenden Kredits leistet der Emittent der Schuldverschreibung eine Zinszahlung auf das entsprechende Schuldverschreibungspaket.
- Der volle Betrag der Ihnen zustehenden Zinszahlung wird Ihrem Konto gutgeschrieben.
- Gleichzeitig wird ein Teil der Zinszahlung automatisch als Quellensteuer auf der Grundlage des geltenden Steuersatzes von Ihrem Konto abgezogen.
- Wenn Sie Ihr Einkommen im Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes erklären, können Sie in der Regel die zu zahlende Gesamtsteuer um den einbehaltenen Betrag reduzieren. Es sollte nicht vorkommen, dass Sie doppelt besteuert werden.
Das Verfahren für den Steuereinbehalt bei Fractional Bonds funktioniert folgendermaßen:
- Sie investieren in Fractional Bonds.
- Der Emittent der zugrundeliegenden Anleihe leistet eine Kuponzahlung.
- Auf der Grundlage der Cashflows der zugrundeliegenden Anleihe leistet der Emittent der Fractional Bonds eine Zinszahlung auf die entsprechenden Fractional Bonds.
- Der volle Betrag der Ihnen zustehenden Zinszahlung wird Ihrem Konto gutgeschrieben.
- Gleichzeitig wird ein Teil der Zinszahlung automatisch als Quellensteuer auf der Grundlage des geltenden Steuersatzes von Ihrem Konto abgezogen.
- Wenn Sie Ihr Einkommen im Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes erklären, können Sie in der Regel die zu zahlende Gesamtsteuer um den einbehaltenen Betrag verringern. Es sollte nicht vorkommen, dass Sie doppelt besteuert werden.