Wenn Privatpersonen in Schuldverschreibungen investieren, bei denen es sich um regulierte Finanzinstrumente handelt, sind wir gesetzlich verpflichtet, von ihren Zinserträgen eine Quellensteuer einzubehalten.
Das Verfahren des Steuereinbehalts funktioniert folgendermaßen:
- Sie investieren in ein Schuldverschreibungspaket.
- Der Kreditnehmer eines zugrundeliegenden Kredits oder das Kreditunternehmen leistet eine Zinszahlung (Zinsen, Verzugszinsen, Zinsen auf ausstehende Zahlungen).
- Auf der Grundlage der Cashflows des zugrundeliegenden Kredits leistet der Emittent der Schuldverschreibung eine Zinszahlung auf das entsprechende Schuldverschreibungspaket.
- Der volle Betrag der Ihnen zustehenden Zinszahlung wird Ihrem Konto gutgeschrieben.
- Gleichzeitig wird ein Teil der Zinszahlung automatisch als Quellensteuer auf der Grundlage des geltenden Steuersatzes von Ihrem Konto abgezogen.
- Wenn Sie Ihr Einkommen im Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes erklären, können Sie in der Regel die zu zahlende Gesamtsteuer um den einbehaltenen Betrag reduzieren. Es sollte nicht vorkommen, dass Sie doppelt besteuert werden.
Sie können den einbehaltenen Betrag als separaten Eintrag auf dem Kontoauszug sehen. Der gesamte einbehaltene Betrag ist auf der Übersichtsseite ersichtlich und wird auch in Ihrem Steuerbericht angezeigt. Mintos stellt jedem Investor auch Steuerbescheinigungen aus, die als Nachweis für die einbehaltene Steuer dienen. Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen keine Quellensteuer einbehalten wird.
Der Quellensteuersatz hängt von dem Land ab, in dem Sie steuerlich ansässig sind, und kann in der Rubrik Steuerliche Details in Ihren Konto-Einstellungen überprüft werden. Derzeit gelten die folgenden Sätze:
- Für Investoren, die in Lettland steuerlich ansässig sind, beträgt der Quellensteuersatz 20 %, entsprechend dem Einkommensteuergesetz.
- Für Investoren, die als Privatpersonen investieren und in einem EU/EWR-Land außerhalb Lettlands steuerlich ansässig sind, beträgt der Quellensteuersatz 5 % der Zinserträge. Dieser Satz wird automatisch am nächsten Tag auf Ihr Konto angewendet, nachdem Sie Ihre EU/EWR-Steuerdaten im Bereich zum Steuerliche Details in Ihren Kontoeinstellungen bestätigen. Um in den Vorteil dieses Steuersatzes zu erhalten, müssen Sie das Häkchen setzen: Ich investiere als Privatperson. Die Investoren müssen keinerlei Unterlagen einreichen.
Hinweis: Während der Standard-Quellensteuersatz für in der EU steuerlich ansässige Personen 5 % beträgt, können Privatpersonen, die in Litauen steuerlich ansässig sind, ihren Steuersatz auf 0 % senken, wenn sie eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen. - Für alle anderen Investoren gilt ein Standard-Quellensteuersatz von 20 %. Der Satz kann reduziert werden, wenn der Investor eine Ansässigkeitsbescheinigung vorlegt. Bitte beachten Sie die vollständige Liste der ermäßigten anwendbaren Steuersätze (Kategorie 3. Outside EU & EEA).
Beispiel: Sowohl Investor 1 als auch Investor 2 haben jeweils 100 € in Schuldverschreibungen investiert und 10 € an Zinsen erhalten. Investor 1 ist in einem EU-Land steuerlich ansässig und Investor 2 in einem Land außerhalb der EU und hat keine Ansässigkeitsbescheinigung vorgelegt. Von den Zinserträgen des Investors 1 wird eine Quellensteuer in Höhe von 5 % (0,50 €) abgezogen, während von den Zinserträgen des Investors 2 eine Quellensteuer in Höhe von 20 % (2,00 €) abgezogen wird. Investor 1 und Investor 2 erhalten 109,50 € bzw. 108,00 € an Rückzahlungen. Beide Investoren können den einbehaltenen Betrag mit dem Gesamtbetrag der zu zahlenden Steuer in ihrer Steuererklärung gemäß den Steuergesetzen des Landes, in dem sie steuerlich ansässig sind, verrechnen.