Seit der Gründung von Mintos konnten Anleger durch Abtretungsverträge in Kredite investieren, die ihnen Forderungsrechte gegenüber dem Kreditnehmer verschafften. Im Laufe der Zeit reifte die Branche der Finanztechnologie und damit auch Mintos. In den letzten Jahren haben wir uns darauf konzentriert, unser Produktangebot auf regulierte Finanzinstrumente in Form von Schuldverschreibungen umzustellen. Der Zeitplan für den Übergang sah wie folgt aus:
Bis 30. Juni 2022
- Anlagen in Kredite mittels Abtretungsverträgen (sog. Forderungen bzw. Ansprüche) sowie Anlagen in Schuldverschreibungen (kreditbesicherte Wertpapiere) waren auf dem Primär- und Sekundärmarkt erhältlich.
- Nur Anlagen in Schuldverschreibungen unterlagen der behördlichen Aufsicht (einschließlich des Anlegerentschädigungssystems).
- Mintos-Strategien investierten sowohl in Forderungen als auch in Schuldverschreibungen.
- Benutzerdefinierte automatisierte Strategien ermöglichten es den Anlegern, Kreditunternehmen auszuwählen, die Investitionen in Forderungen und/oder Schuldverschreibungen anboten.
- Die Kreditinstitute haben ihr auf Forderungen basierendes Angebot eingestellt und Investitionsmöglichkeiten in Schuldverschreibungen eingeführt.
Ab 1. Juli 2022
- Auf dem Primär- und Sekundärmarkt sind nur noch Anlagen in Schuldverschreibungen, d. h. in kreditbesicherte Wertpapiere, erhältlich.
- Kreditinvestitionen im Rahmen von Abtretungsverträgen (sog. Forderungen oder Ansprüche), die vor dem 1. Juli 2022 getätigt wurden, amortisieren sich im Laufe der Zeit und können bis zu ihrer Fälligkeit gehalten werden.
- Die Anleger können keine Forderungen mehr auf dem Sekundärmarkt verkaufen oder kaufen. Sie können sich immer noch von Mintos-Strategien auszahlen lassen.
- Mintos-Strategien und benutzerdefinierte automatische Strategien investieren nur in Schuldverschreibungen.
- Alle neuen Investitionen unterliegen der behördlichen Aufsicht unterworfen (einschließlich des Anlegerentschädigungssystems).