Ein Fehlabschluss liegt vor, wenn ein Aktienauftrag aufgrund eines technischen Fehlers falsch ausgeführt wird. Dazu können gehören:
- Ein Auftrag, der zu einem deutlich falschen Preis ausgeführt wird (zum Beispiel wurde eine Aktie zu 50 € gekauft, aber zu 500 € ausgeführt).
- Ein Systemfehler, der dazu führt, dass der Auftrag mit falschen Angaben ausgeführt wird.
- Ein technisches Problem an der Börse, das verhindert, dass der Auftrag wie vorgesehen ausgeführt wird.
Fehlabschlüsse sind in der Regel auf technische Probleme auf Seiten der Börse zurückzuführen, nicht auf Fehler bei der Auftragserteilung.
Was geschieht im Falle eines Fehlabschlusses?
Ob es sich bei einer Transaktion um einen Fehlabschluss handelt und ob sie storniert oder berichtigt wird, entscheidet allein die Börse, an der das Geschäft stattgefunden hat, und gegebenenfalls deren Aufsichtsbehörde. Mintos hat keinen Einfluss auf diese Entscheidungen.
Ein Fehlabschluss kann nur überprüft, storniert oder berichtigt werden, bevor das Geschäft abgerechnet wird, und nur, wenn die Regeln der Börse, das geltende Recht und die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen dies zulassen. Sobald ein Geschäft abgerechnet oder die Geschäftsbestätigung zugestellt wurde, kann es nicht mehr storniert oder geändert werden.
Zeitpunkt und Möglichkeit der Feststellung eines Fehlabschlusses hängen vollständig von den Regeln und Verfahren der jeweiligen Börse ab und liegen außerhalb der Kontrolle von Mintos.