Am 14. September 2026 hat airBaltic freiwillig ein gerichtlich überwachtes Reorganisationsverfahren nach Chapter 11 des US‑Insolvenzrechts eingeleitet, um seine finanziellen Verpflichtungen zu restrukturieren. Das Unternehmen strebt an, den Prozess bis etwa Juni 2027 abzuschließen, vorbehaltlich der Genehmigung durch das Gericht.
Um während des Verfahrens die betriebliche Liquidität aufrechtzuerhalten, hat sich airBaltic eine Zusage für eine Debtor‑in‑Possession-(DIP-)Finanzierung in Höhe von 350 Mio. € gesichert, arrangiert von Strategic Value Partners zusammen mit Barclays, Hayfin, Morgan Stanley und Oaktree. Die Finanzierung ist mit einem Zinssatz von SOFR + 8 % (rund 12 %) verzinst und wird vorbehaltlich der Genehmigung durch das US‑Gericht betriebliche Liquidität bereitstellen.
Was das für Anleihegläubiger bedeutet:
- Gerichtlich überwachtes Restrukturierungsverfahren: Chapter 11 ist ein gerichtlich überwachter Prozess, in dem die Verpflichtungen eines Unternehmens gegenüber Gläubigern unter dem Schutz des Gerichts behandelt werden, während ein langfristiger Reorganisationsplan ausgehandelt wird. Die konkrete Behandlung der airBaltic-Anleihe in diesem Verfahren ist noch nicht bestätigt.
- Zusammenhang mit den Änderungen vom August 2026: Die im August 2026 genehmigten Anleiheänderungen (einschließlich Zinskapitalisierung) wurden vor diesem Antrag vereinbart. Es ist noch nicht bestätigt, wie diese Bedingungen, einschließlich des kapitalisierten Nennbetrags, im Verlauf des Chapter‑11‑Verfahrens behandelt werden oder ob sie in einem künftigen Reorganisationsplan aufgegriffen werden.
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Offizielle Mitteilung: airBaltic Initiates Chapter 11 Financial Reorganisation