Krypto-ETPs werden für steuerliche Zwecke als Finanzinstrumente behandelt. Die anwendbare steuerliche Behandlung hängt vom Steuerwohnsitzland des Investors und seinen individuellen Umständen ab. Bitte wenden Sie sich an Ihren lokalen Steuerberater, um die Meldepflichten zu klären.
Besteuerung von Krypto-ETP
Für steuerliche Zwecke werden Einkünfte aus Krypto-ETPs in der Regel als Anlageeinkünfte oder Kapitalgewinne eingestuft und nicht als Einkünfte aus direkten Crypto-Asset-Transaktionen.
Je nach den lokalen Steuervorschriften kann eine Besteuerung in den folgenden Situationen erfolgen:
- wenn ein Krypto-ETP verkauft oder zurückgezahlt wird und ein Gewinn erzielt wird; oder
- wenn ein Krypto-ETP als Teil des steuerpflichtigen Vermögens gehalten wird.
Crypto-spezifische Steuervorschriften, die für direkte Crypto-Bestände gelten können, wie etwa Haltefristbefreiungen, finden in der Regel keine Anwendung auf Krypto-ETPs.
In bestimmten Fällen können zusätzliche Meldepflichten gelten, zum Beispiel wenn Krypto-ETP-Investitionen nach lokalem Steuerrecht als ausländische Finanzvermögenswerte gelten.
Beispiel
Ein Investor erwirbt auf Mintos ein Krypto-ETP für 1.000 € und verkauft es später für 1.300 €. Der Gewinn von 300 € kann gemäß den in dem Steuerwohnsitzland des Investors geltenden Steuervorschriften steuerpflichtig sein.
Dieses Beispiel dient ausschließlich zu Illustrationszwecken.
Mintos behält keine Steuern ein. Investoren sind dafür verantwortlich, Einkünfte aus Krypto-ETP-Investitionen zu deklarieren und alle anfallenden Steuern zu zahlen.
Mintos bietet keine Steuerberatung an. Für Einzelheiten zu den lokalen Steuervorschriften empfehlen wir Ihnen, sich von den Steuerbehörden oder unabhängigen Steuerberatern beraten zu lassen.