Die von den Kreditunternehmen erhaltenen Abrechnungszahlungen werden gemäß Abschnitt 21.2 des Mintos-Nutzervertrags in der folgenden Reihenfolge zugewiesen:
- Vertragliche Gebühren, die das Kreditunternehmen an Mintos zu zahlen hat
- Wenn Mintos (oder ein von Mintos beauftragter Dritter) die Betreuung der Kredite vom Kreditunternehmen übernommen hat, Betreuungsgebühr oder Gebühren für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung vertraglicher Rechte
- Erstattung angemessener Kosten, die zum Schutz der Interessen der Investoren anfallen, einschließlich Anwaltsgebühren oder Kosten für andere Maßnahmen zur Rückgewinnung der Gelder der Investoren
- Den Investoren geschuldete Zahlungen, einschließlich Kreditnehmerrückzahlungen von Kapital und Zinsen, Rückkaufpreise und Buyback-Preise. Diese Zahlungen werden in der durch den Abtretungsvertrag festgelegten Reihenfolge zugewiesen und folgen im Allgemeinen einer chronologischen Reihenfolge vom ältesten bis zum neuesten Fälligkeitsdatum.
- Wenn das Kreditunternehmen mit Zahlungen an Mintos 14 Tage oder einen anderen Zeitraum, den Mintos als wesentlich erachtet, in Verzug ist, kann Mintos entscheiden, dass den Investoren als Buyback-Preise zustehende Zahlungen nach anderen Zahlungen gemäß Punkt 4 oben zugeteilt werden.
- Zahlungen von Verzugszinsen auf Ausstehende Zahlungen an Investoren
- Zahlungen von etwaigen Verzugszinsen oder Strafgebühren, die an Mintos zu zahlen sind
Sollten wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verpflichtet sein, eine andere Reihenfolge anzuwenden, werden wir dies tun.