Von Kreditunternehmen erhaltene Abrechnungszahlungen werden gemäß Abschnitt 21.2 des Mintos-Nutzervertrags in der folgenden Reihenfolge zugeordnet:
- Vertragliche Gebühren, die von der Kreditfirma an Mintos zu zahlen sind
- Falls Mintos (oder eine von Mintos beauftragte Drittpartei) die Bedienung der Darlehen von der Kreditfirma übernommen hat, eine Bearbeitungsgebühr oder -gebühren für die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung der vertraglichen Rechte erhebt
- Angemessene Erstattung von Kosten, die zum Schutz der Interessen von Anlegern entstanden sind, einschließlich Anwaltskosten oder Kosten für andere Maßnahmen zur Einholung der Anlegergelder
- Fällige Zahlungen an Investoren, einschließlich der Rückzahlung von Kapital und Zinsen durch Kreditnehmer, Wiederkauf- und Rückkaufpreise. Diese Zahlungen werden in der durch die Abtretungsvereinbarung festgelegten Reihenfolge zugeordnet und folgen im Allgemeinen einer chronologischen Reihenfolge von der ältesten bis zur jüngsten fälligen Zahlung.
- Falls das Kreditunternehmen mit den Zahlungen an Mintos 14 Tage bzw. einen anderen von Mintos festgelegten Zeitraum in Verzug ist, kann Mintos beschließen, dass Zahlungen, die den Investoren als Rückkaufpreise zustehen, nach anderen Zahlungen gemäß obigem Punkt 4 zugewiesen werden.
- Zahlungen von Verzugszinsen auf ausstehende Zahlungen an Investoren
- Zahlungen von Verzugszinsen oder Strafgebühren an Mintos
Falls wir aufgrund gesetzlicher Anforderungen gezwungen werden, eine andere Reihenfolge anzuwenden, werden wir dies tun.