Nein. Inhaber*innen von Aktien der Kategorie B haben weder Tag-along- noch Drag-along-Rechte.
Tag-along-Rechte ermöglichen es dir, dich einem Verkauf anzuschließen, wenn ein Großaktionär seinen Anteil verkauft, sodass du das gleiche Angebot erhältst. Drag-along-Rechte ermöglichen es Großaktionären, dich in bestimmten Situationen – etwa bei einer vollständigen Unternehmensübernahme – zu verpflichten, deine Anteile gemeinsam mit ihnen zu verkaufen.