Wenn Sie als Privatperson in die Mintos-Anleihe investieren, sind wir gesetzlich verpflichtet, Quellensteuer auf Ihre Kuponzahlungen einzubehalten. Diese Steuer wird automatisch abgezogen, wenn die Zahlung Ihrem Mintos-Konto gutgeschrieben wird.
Wenn Sie Ihre Einkünfte in Ihrem steuerlichen Wohnsitzland erklären, können Sie in der Regel die gezahlte Quellensteuer anrechnen lassen. Eine Doppelbesteuerung sollte vermieden werden.
Der Quellensteuersatz hängt von Ihrem steuerlichen Wohnsitz ab. Mintos wendet den Satz gemäß den in Ihrem Profil angegebenen Steuerinformationen an. Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerdaten aktuell sind, um die korrekte steuerliche Behandlung zu gewährleisten.
Weitere Informationen finden Sie im Basisprospekt unter Abschnitt 14 „Besteuerung“.