Investitionen in Forward Flows sind derzeit nur über Abtretungsverträge möglich. Das bedeutet, dass ab dem 1. Juli 2022 keine neuen Investitionen in Forward Flows mehr möglich sein werden. Wir werden unsere Anleger informieren, sobald wir in der Lage sind, Forward-Flow-Anlagen über Schuldverschreibungen anzubieten.
Investoren erhalten wöchentliche Zinszahlungen, die auf der Entwicklung der zugrunde liegenden Kredite basieren. Der Kapitalgeber bleibt im Rahmen des Forward Flow-Vertrags bis zur Fälligkeit des Forward Flow in die zugrundeliegenden Darlehen investiert.
Beispiel: Ein Investor hat im Rahmen eines Forward-Flows investiert, der 3 Darlehen enthält. In der letzten Woche hat Darlehen 1 10 € Kapital und 2 € Zinsen geleistet. Darlehen 2 hat 5 € Kapital und 1 € Zinsen erbracht. Darlehen 3 hat weder Zinsen noch Kapital erwirtschaftet. Für diese Woche werden dem Anleger 3 € Zinsen gutgeschrieben und 15 € Kapital verbleiben im Forward Flow.