Eine jährliche Portfolioverwaltungsgebühr von 0,29 % gilt für neue ausstehende Investitionen, die über Custom Loans-Portfolios sowohl auf dem Primär- als auch auf dem Sekundärmarkt getätigt werden. Diese Gebühr gilt für Investitionen, die am oder nach dem 16 Mai 2025 getätigt werden. Investitionen mit ausstehenden Zahlungen oder im Überfällig-Status unterliegen dieser Gebühr nicht.
Manuelles Investieren ist weiterhin kostenlos, erfordert aber mehr Zeit und Aufwand in der Verwaltung. Das Portfolio „Custom Loans“ bietet eine zeitsparende Alternative, und die neue Gebühr hilft uns, dein Anlageerlebnis weiter zu verbessern.
Wie wird die Gebühr berechnet?
Die jährliche Gebühr von 0,29 % wird täglich berechnet und monatlich von deinem verfügbaren Guthaben abgezogen.
Beispiel: Dein Custom Loans-Portfolio-Guthaben betrug den ganzen Monat über 1.000 €. Am Monatsende beträgt die Gebühr 1.000 € × 0,29 % ÷ 365 × 30 = 0,24 €, was einem Gesamtbetrag von 2,90 € pro Jahr entspricht.
Was passiert, wenn ich mein Custom-Loans-Portfolio entferne?
Die Gebühr gilt weiterhin für alle ausstehenden Investitionen, die nach dem 16. Mai 2025 getätigt wurden, selbst wenn du das Custom Loans-Portfolio später entfernst.
Beispiel: Wenn du am 20. Mai ein Portfolio erstellst, 10.000 € investierst und das Portfolio anschließend entfernst, fällt die Gebühr weiterhin auf die ausstehenden Investitionen an, während diese nach und nach amortisiert werden.
Muss ich eine Gebühr für meine derzeit ausstehenden Investitionen zahlen?
Für ausstehende Investitionen, die vor dem 16. Mai 2025 getätigt werden, wird keine Portfolioverwaltungsgebühr erhoben. Die Gebühr gilt nur für neue ausstehende Investitionen, die ab diesem Datum mit Custom-Loans-Portfolios getätigt werden.