Die unten aufgeführten Steuern sollten in Ihrer jährlichen Steuererklärung berücksichtigt werden.
Im folgenden Abschnitt gehen wir auf die Steuern ein, die für thesaurierende ETF-Anlagen gelten.
Kapitalertragssteuer
Alle Kapitalerträge sind in Deutschland steuerpflichtig. Der Kapitalertragssteuersatz liegt bei 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags von 5,5 %, also insgesamt 26,38 % (25 % + 25 % * 5,5 %) und gegebenenfalls Kirchensteuer. Die Kirchensteuer hängt vom Wohnsitz des Anlegers ab. In vielen Bundesländern beträgt die Steuer 9 % (28,6 % = 26,38 % + 25 % * 9 %), in Bayern und Baden-Württemberg jedoch 8 % (28,4 %).
Es gibt einen Steuerfreibetrag für Kapitalerträge, auch bekannt als Sparerpauschbetrag. Ab dem 1. Januar 2023 beträgt er für eine alleinstehende Person 1.000 € pro Jahr. Für Ehepaare verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 € pro Jahr.
Steuer auf die Vorabpauschale
Bei der Vorabpauschale handelt es sich um eine Steuervorauszahlung für potenzielle Gewinne, die durch thesaurierende ETF erzielt werden.
Zur Berechnung des steuerpflichtigen Betrags (Vorabpauschale): 70 % des Basiszinssatzes auf den Portfoliowert zu Beginn des Monats.
Der Basiszinssatz (https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Home/home.html) wird jährlich vom Bundesfinanzministerium für das abgelaufene Kalenderjahr veröffentlicht. Die Steuern werden entweder auf die Vorabpauschale oder auf den tatsächlichen Gewinn (nicht realisierte Gewinne) gezahlt, je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Ein Beispiel für die Berechnung der Vorabpauschale finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass der Steuerfreibetrag in unserem Beispiel nicht enthalten ist.
Wenn Sie den ETF verkaufen und einen Gewinn erzielen (realisierter Gewinn), wird die zuvor gezahlte Vorabsteuer von den Steuern abgezogen, die Sie auf Ihren Gewinn insgesamt schulden.
Vorabpauschale
Portfoliowert zu Beginn des Jahres (01.01.2023): 150.000 €
Basiszinssatz für das Jahr 2023: 2,55 %
Vorabpauschale = 150.000 € * 2,55 % * 70 %
Vorabpauschale = 1.155 €
Nicht realisierter Gewinn | Szenario 1
Portfoliowert zu Beginn des Jahres (01.01.2023): 150.000 €
Portfoliowert am Ende des Jahres (31.12.2023): 155.500 €
Nicht realisierter Gewinn = 155.500 - 150.000 €
Nicht realisierter Gewinn = 5.500 €
Ermittlung des steuerbaren Betrags | Szenario 1
Der zu versteuernde Betrag ist der niedrigere Betrag von der Vorabpauschale und dem nicht realisierten Gewinn.
Vorabpauschale (1.155,50 €) < nicht realisierter Gewinn (5.500 €)
Der steuerbare Betrage ist daher die Vorabpauschale von 1.155 €.
Berechnung der Steuer
Kapitalertragssteuer: 25 %
Solidaritätszuschlag: 5,5 %
Gesamtsteuer: 25 % + (25 % * 5,5 %)
Steuerbetrag = 1.155,50 * 26,38 %
Steuerbetrag =304,63 €
Nicht realisierter Gewinn | Szenario 2
Portfoliowert zu Beginn des Jahres (01.01.2023): 150.000 €
Portfoliowert am Ende des Jahres (31.12.2023): 151.000 €
Nicht realisierter Gewinn = 151.000 - 150.000 €
Nicht realisierter Gewinn = 1.000 €
Ermittlung des steuerbaren Betrags | Szenario 2
Der zu versteuernde Betrag ist der niedrigere Betrag von der Vorabpauschale und dem nicht realisierten Gewinn.
Vorabpauschale (1.155,50 €) > nicht realisierter Gewinn (1.000 €)
Der steuerbare Betrag ist daher der nicht realisierte Gewinn von 1.000 €.
Berechnung der Steuer
Kapitalertragssteuer: 25 %
Solidaritätszuschlag: 5,5 %
Gesamtsteuer: 25 % + (25 % * 5,5 %)
Steuerbetrag = 1.000 € * 26,38 %
Steuerbetrag = 263,75 €
Beim tatsächlichen Verkauf wird der versteuerte Betrag vom Kapitalgewinn abgezogen.
Das erste Jahr der Investition
Im ersten Jahr nach dem Kauf des ETF wird die Vorabpauschale angepasst, indem sie für jeden vollen Monat, der vor dem Erwerbsdatum vergangen ist, um ein Zwölftel gekürzt wird. Ein Beispiel:
Portfoliowert zu Beginn des Jahres (01.01.2023): 0 €
ETF-Kauf am 15. Juni 2023:150.000 €
Portfoliowert am Ende des Jahres (31.12.2023): 151.000 €
Vorabpauschale = 150.000 € * 2,55 % * 70 % * (12-5)/12
= 1.561,88 €
Nicht realisierter Gewinn = 152.000 - 150.000 €
= 2.000 €
Vorabpauschale (1.561,88 €) < nicht realisierter Gewinn (2.000 €)
Der steuerbare Betrag ist daher die Vorabpauschale von 1.561,88 €.
* Die Zahl entspricht der vollen Anzahl von Monaten vor dem Kauf.
Mintos bietet keine Steuerberatung an. Für Einzelheiten zu den lokalen Steuervorschriften empfehlen wir Ihnen, sich von den Steuerbehörden oder unabhängigen Steuerberatern beraten zu lassen.