Gemäß unseren Geschäftsbedingungen dürfen Anleger nur ihre eigenen Mintos-Konten verwalten, die an ihre persönliche Identität oder eine juristische Person, die sie vertreten, gebunden sind. Wir unterstützen keine gemeinsamen Familienkonten oder Vormundschaftskonten für minderjährige Anleger.
Im Falle einer Erbschaft oder einer Vormundschaftsbestellung verfahren wir nach dem geltenden Recht. Bitte kontaktieren Sie uns für weitere Informationen.