Falls das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Lettland abgeschlossen hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf einen reduzierten Quellensteuersatz. Um Ihren steuerlichen Wohnsitz zu registrieren und einen ermäßigten Steuersatz auf Ihr Mintos-Konto anzuwenden, benötigen wir von Ihnen eine Ansässigkeitsbescheinigung. Erkundigen Sie sich bei Ihren örtlichen Steuerbehörden, wie Sie eine Ansässigkeitsbescheinigung in Ihrem Wohnsitzland erhalten können.
Ihre Ansässigkeitsbescheinigung muss die folgenden Anforderungen erfüllen, um akzeptiert zu werden:
- Sie muss Ihren vollständigen Namen und Ihre Steueridentifikationsnummer enthalten
- Sie muss Ihre Ansässigkeit für das laufende Jahr bestätigen
- Sie sollte zeigen, dass sie für in Lettland erzielte Einkünfte gilt
Sie können Ihre Ansässigkeitsbescheinigung über unser sicheres Online-Portal einreichen, das nach dem Einloggen verfügbar ist. Sie werden per E-Mail benachrichtigt, sobald Ihre Ansässigkeitsbescheinigung bearbeitet wurde.
Sofern nicht anders angegeben, ist Ihre Ansässigkeitsbescheinigung bis zum Ende des betreffenden Kalenderjahres gültig. Im nächsten Kalenderjahr müssen Sie eine neue Ansässigkeitsbescheinigung vorlegen, um Ihren Quellensteuersatz zu verringern.
Ein zusätzliches Formular muss nur eingereicht werden, falls Sie innerhalb eines Kalenderjahres und von einem Emittenten Einkünfte von mehr als 5.000 € erzielen. Wenn wir sehen, dass sich ein Investor diesem Limit nähert, werden wir uns rechtzeitig mit ihm in Verbindung setzen, um ihn über die nächsten Schritte zu informieren.
Das Verfahren zur Erlangung einer Ansässigkeitsbescheinigung kann je nach den Rechtsvorschriften der einzelnen Länder unterschiedlich sein. Nachstehend finden Sie eine Anleitung, wie ein solches Dokument bei den Steuerbehörden in ausgewählten Ländern beantragt werden kann. Bitte beachten Sie, dass die bereitgestellten Informationen keine steuerliche, rechtliche oder sonstige Beratung darstellen und nur zu Informationszwecken bereitgestellt werden.
- Deutschland
Legen Sie eine von Ihrem Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vor. Sie können diese Vorlage für die Beantragung der Bescheinigung verwenden. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, falls Sie Fragen zum Erhalt Ihrer Bescheinigung haben.
Weitere Informationen - Österreich
Weitere Informationen - Belgien
Weitere Informationen - Bulgarien
Weitere Informationen - Dänemark
Weitere Informationen - Estland
Legen Sie eine von der Steuer- und Zollbehörde (MTA) ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vor. Sie können diese Bescheinigung beantragen, indem Sie in der e-Services-Umgebung e-MTA einen Antrag auf Feststellung des Wohnsitzes (Formular R) ausfüllen. Alternativ geht dies auch durch Herunterladen des Formulars und Einreichung bei emta@emta.ee oder beim nächstgelegenen Service-Büro. Wenden Sie sich bitte an die Steuer- und Zollverwaltung, falls Sie Fragen zur Erlangung Ihrer Bescheinigung haben.
Weitere Informationen - Frankreich
Weitere Informationen - Griechenland
Weitere Informationen - Irland
Reichen Sie eine von der irischen Steuer- und Zollbehörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung ein. Sie können einen Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung über ROS oder myAccount des Revenue-Onlinedienstes. Bitte wenden Sie sich an die irische Steuer- und Zollbehörde, falls Sie Fragen zum Erhalt Ihrer Bescheinigung haben. - Italien
Weitere Informationen - Kroatien
Weitere Informationen - Litauen
Weitere Informationen - Luxemburg
Weitere Informationen - Malta
Weitere Informationen - Niederlande
Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung (woonplaatsverklaring), ausgestellt von der Steuer- und Zollverwaltung. Sie können Ihre Anfrage an woonplaatsverklaring@belastingdienst.nl richten. Wenden Sie sich bitte an die Steuer- und Zollverwaltung, falls Sie Fragen zum Erhalt Ihrer Bescheinigung haben.
Weitere Informationen - Norwegen
Weitere Informationen - Polen
Legen Sie eine von Ihrem örtlichen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (certyfikat rezydencji podatkowej CFR) vor. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, falls Sie Fragen zum Erhalt Ihrer Bescheinigung haben.
Weitere Informationen - Portugal
Weitere Informationen - Rumänien
Weitere Informationen - Schweden
Weitere Informationen - Schweiz
Weitere Informationen - Slowakei
Einreichen einer Ansässigkeitsbescheinigung (potvrdenie o daňovej rezidencii). Sie können dieses Dokument erhalten, indem Sie einen Antrag auf Ausstellung einer Ansässigkeitsbescheinigung bei Ihrem örtlichen Finanzamt einreichen. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, falls Sie Fragen zum Erhalt Ihrer Bescheinigung haben. - Slowenien
Weitere Informationen - Spanien
Legen Sie eine von Ihrer zuständigen Steuerbehörde ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung vor. In den meisten Provinzen können Sie die Bescheinigung online beantragen. Ausnahmen sind das Baskenland, wo Sie sich an die Diputación Foral wenden müssen, und Navarra, wo die Hacienda de Navarra dafür zuständig ist. - Tschechische Republik
Legen Sie eine von Ihrem örtlichen Finanzamt ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung (potvrzení o daňovém domicilu) vor. Bitte wenden Sie sich an Ihr Finanzamt, falls Sie Fragen zum Erhalt Ihrer Bescheinigung haben.
Weitere Informationen - Ungarn
Weitere Informationen - Zypern
Weitere Informationen - Aserbaidschan
Weitere Informationen - Hongkong
Weitere Informationen - Japan
Weitere Informationen - Kanada
Weitere Informationen - Mazedonien
Weitere Informationen - Moldawien
Weitere Informationen - Singapur
Weitere Informationen - Vereinigte Arabische Emirate
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