Je nach den Steuergesetzen Ihres Landes müssen Sie Ihr über Mintos verdientes Einkommen möglicherweise deklarieren und Steuern darauf zahlen. Da die Steuergesetze in jedem Land unterschiedlich sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Steuerbehörde oder einen Steuerberater in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, um genauere Informationen zu erhalten.
Je nach Art der Anlage können wir gesetzlich verpflichtet sein, einen Teil Ihrer Einkünfte für Steuerzwecke auf der Grundlage der geltenden Steuergesetze einzubehalten:
- Kreditinvestitionen durch Abtretungsverträge
Bitte beachten Sie, dass Mintos nicht verpflichtet ist, Steuern auf Erträge aus Kreditinvestitionen im Rahmen von Abtretungsverträgen (sog. "Forderungen") einzubehalten und dies auch nicht tut. Das bedeutet, dass Sie den vollen Betrag der Einkünfte aus Ihren Anlagen erhalten (Bruttobasis) und nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Steuern darauf zahlen müssen. - Investitionen in Schuldverschreibungen
Wenn Privatpersonen in Schuldverschreibungen investieren, sind wir gesetzlich verpflichtet, je nach dem Land, in dem sie steuerlich ansässig sind, eine Quellensteuer von ihrem Einkommen einzubehalten. Die Quellensteuer wird automatisch von Ihren Zinserträgen abgezogen, sobald diese auf Ihrem Mintos-Konto eingegangen sind. Möglicherweise können Sie den anwendbaren Steuersatz durch Vorlage einer Steuerinländerbescheinigung reduzieren. Wenn Sie in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, eine Steuererklärung abgeben, können Sie in der Regel die zu zahlende Gesamtsteuer um den einbehaltenen Betrag reduzieren, sodass Ihr effektiver Steuersatz derselbe ist wie bei Anlagen in Forderungen. Daher sollte es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen. Bitte beachten Sie, dass bei juristischen Personen keine Quellensteuer einbehalten wird. Mehr über den Steuereinbehalt erfahren
Sie können die folgenden Ressourcen nutzen, um Ihr über Mintos verdientes Einkommen zu deklarieren:
- Steuerbericht
Wir bieten derzeit Steuerberichte für natürliche Personen an, die in Estland, Deutschland und Lettland steuerlich ansässig sind. Für natürliche Personen, die in einem anderen Land steuerlich ansässig sind, gibt es eine allgemeine Vorlage für den Steuerbericht. Falls das Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, nicht aufgeführt ist, können Sie ein beliebiges anderes Land auswählen, für das wir eine allgemeine Vorlage für den Steuerbericht anbieten. Wir arbeiten derzeit daran, sowohl unsere länderspezifischen als auch unsere allgemeinen Steuerberichtsvorlagen an Investitionen in Schuldverschreibungen anzupassen. Aufgrund der unterschiedlichen Rechnungslegungsstandards, die von den juristischen Personen angewandt werden, erstellen wir für diese keinen spezifischen Bericht. - KontoauszugAlle Transaktionen, die auf Ihrem Mintos-Konto vorgenommen werden, erscheinen auf Ihrem Kontoauszug. Sie können die Einträge der letzten Jahre durchsuchen, während die Kontoauszüge der vergangenen Jahre in einer einzigen Datei heruntergeladen werden können.
- Personalisierte Auszüge
Wenn die Steuergesetze Ihres Landes ein bestimmtes Dokument vorschreiben, wie z. B. eine Bestätigung der Kontoinhaberschaft oder einen Auszug Ihres Kontostandes für ein bestimmtes Datum, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Wir sind Ihnen gerne behilflich.
Nachstehend finden Sie weitere Informationen über die steuerlichen Auswirkungen von Investitionen in Abtretungsverträge für Steuerpflichtige in ausgewählten Ländern in der jeweiligen Landessprache. Die Informationen stellen keine Steuer-, Rechts- oder sonstige Beratung dar und werden nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Alle Anleger sollten eine unabhängige Steuerberatung in Anspruch nehmen.