Je nach den Steuergesetzen Ihres Landes sind Sie möglicherweise verpflichtet, Ihr über Mintos verdientes Einkommen zu deklarieren und Steuern zu zahlen. Da die Steuergesetze in jedem Land unterschiedlich sind, wenden Sie sich bitte an die zuständige Steuerbehörde oder einen Steuerberater in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, um genauere Informationen zu erhalten.
Je nach Art der Anlage können wir gesetzlich verpflichtet sein, einen Teil Ihrer Einkünfte für Steuerzwecke auf der Grundlage der geltenden Steuergesetze einzubehalten:
- Investitionen in Schuldverschreibungen und Fractional Bonds
Wenn Privatpersonen in Schuldverschreibungen oder Fractional Bonds investieren, sind wir gesetzlich verpflichtet, je nach Land ihres steuerlichen Wohnsitzes eine Quellensteuer von ihrem Einkommen einzubehalten. Die Quellensteuer wird automatisch von Ihren Zinserträgen abgezogen, sobald diese auf Ihrem Mintos-Konto eingegangen sind. Möglicherweise können Sie den anwendbaren Steuersatz reduzieren, indem Sie Ihre Steuerdaten bestätigen oder eine Bescheinigung über Ihren steuerlichen Wohnsitz vorlegen. Wenn Sie in dem Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, eine Steuererklärung abgeben, können Sie in der Regel die zu zahlende Gesamtsteuer um den einbehaltenen Betrag reduzieren, sodass Ihr effektiver Steuersatz derselbe ist wie bei Investitionen in Forderungen. Daher sollte es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommen. Bitte beachten Sie, dass für juristische Personen keine Quellensteuer einbehalten wird. Mehr über den Steuereinbehalt erfahren - Investitionen in Kredite durch Abtretungsverträge (Forderungen)
Bitte beachten Sie, dass Mintos nicht verpflichtet ist, Steuern auf Einnahmen aus Investitionen in Kredite durch Abtretungsverträge (auch als Forderungen bezeichnet) einzubehalten und diese auch nicht einbehält. Dies bedeutet, dass Sie den vollen Betrag der Einkünfte aus Ihren Anlagen erhalten (Bruttobasis) und Steuern auf der Grundlage der Gesetzgebung des Landes Ihres steuerlichen Wohnsitzes zu zahlen haben. Mehr über Forderungen erfahren - Anlagen in ETFs
Sie erhalten den vollen Einnahmebetrag aus Ihren Anlagen (Bruttobasis) in ETFs und sind verpflichtet, auf der Grundlage der Gesetzgebung des Landes, in dem Sie steuerlich ansässig sind, Steuern zu zahlen. Bitte beachten Sie, dass Mintos nicht verpflichtet ist, Steuern auf Einnahmen aus Anlagen in ETFs einzubehalten und dies auch nicht tut. Mehr über ETFs erfahren.
Sie können die folgenden Ressourcen nutzen, um Ihr über Mintos verdientes Einkommen zu deklarieren:
- Steuerbericht
Für das Jahr 2023 stellen wir Ihnen einen Steuerbericht im PDF-Format zur Verfügung, der die Auswirkungen der Anlage in Schuldverschreibungen vollständig widerspiegelt. Ältere Berichte über Ihre Einnahmen aus Anlagen in Forderungen sind ebenfalls verfügbar. Mehr erfahren - Kontoauszug
Alle Transaktionen, die auf Ihrem Mintos-Konto getätigt wurden, werden auf Ihrem Kontoauszug ausgewiesen. Sie können die Einträge der letzten Jahre durchsuchen, während die Kontoauszüge der vergangenen Jahre in einer einzigen Datei heruntergeladen werden können. - Personalisierte Auszüge
Wenn die Steuergesetze Ihres Landes ein bestimmtes Dokument vorschreiben, z. B. eine Bestätigung der Kontoinhaberschaft oder einen Auszug Ihres Kontostands für ein bestimmtes Datum, wenden Sie sich bitte an unseren Kundendienst. Wir helfen Ihnen gerne weiter.