Um die geltenden Vorschriften einzuhalten, müssen wir Sie in bestimmten Fällen bitten, ein Dokument vorzulegen, das Ihren derzeitigen Wohnsitz angibt. Dies kann z. B. der Fall sein , falls das Land Ihres eingetragenen Wohnsitzes nicht mit dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft übereinstimmt und unsere Dienste nicht in dem Land Ihrer Staatsbürgerschaft verfügbar sind. Von Zeit zu Zeit können wir Sie auch bitten, Ihren Wohnsitz zu bestätigen. Wir werden uns auf jeden Fall per E-Mail mit Ihnen in Verbindung setzen.
Die folgenden Dokumente werden als Wohnsitznachweis akzeptiert:
a) gültiger Aufenthaltstitel (ggf. beide Seiten)
oder (weniger als 3 Monate alt)
b) aktuelle Rechnung eines Versorgungsunternehmens (z. B. Gas-, Strom- oder Telefonrechnung) oder eine Mietrechnung
c) aktuelle Kfz- oder Hausratversicherungspolice
d) von einer Behörde ausgestelltes Dokument, Hypothekenbescheinigung oder gleichwertiges Dokument
Das Dokument muss Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Wohnanschrift enthalten. Bitte beachten Sie, dass ein Kontoauszug nicht als Wohnsitznachweis gelten kann.
Gemäß den geltenden internationalen Vorschriften dürfen wir keine Wertpapierdienstleistungen mehr für Staatsangehörige und Einwohner der Russischen Föderation und Weißrusslands erbringen, es sei denn, sie können eine gültige Aufenthaltsgenehmigung eines EU-Mitgliedstaates vorweisen. Für russische Staatsangehörige werden auch Aufenthaltsgenehmigungen aus EWR-Ländern oder der Schweiz akzeptiert.