Der Status "Ausgefallen" (A) kann Kreditunternehmen durch drei mögliche Kriterien zugewiesen werden:
a.) Die derzeit geschätzten Cashflows reichen nicht aus, um den vollen ausstehenden Betrag zu decken: Wir beurteilen, ob die erwarteten Rückzahlungen aus den zugrundeliegenden, von den Investoren gekauften Krediten – oder im Falle einer Rückkaufverpflichtung die Cashflows aus dem Gesamtportfolio und den Operationen des Kreditunternehmens – ausreichen, um die vertraglichen Zahlungen an die Investoren vollständig zu decken. Sollten wir einen Fehlbetrag in den für eine vollständige Rückzahlung erforderlichen Summen feststellen, würden wir unabhängig von der Höhe des Fehlbetrags den Status "Ausgefallen" zuweisen.
b.) Das Kreditunternehmen hat Konkurs angemeldet, es läuft ein Insolvenzverfahren (einschließlich Zwangsliquidation) oder das Unternehmen steht unter rechtlichem Schutz: Aufgrund der Beteiligung Dritter, wie z. B. eines Verwalters oder Liquidators, besteht ein erhöhtes Risiko, dass das Kreditunternehmen die Rückkaufverpflichtung nicht einhält oder die Rückzahlungen der Kreditnehmer nicht in voller Höhe weiterleitet, auch wenn die aktuellen Cashflow-Prognosen dies nicht erkennen lassen. Die Auswirkungen dieser Verfahren können je nach länderspezifischer Gesetzgebung variieren. Beispielsweise könnte in einem Land der Entzug der Lizenz dem Kreditunternehmen erlauben, sich um eine freiwillige Auflösung zu bemühen und die Darlehen weiter zu bedienen, wobei es dann auch nicht unter dieses Kriterium fallen würde. In einem anderen Land könnte derselbe Entzug eine obligatorische Abwicklung durch einen ernannten Verwalter erforderlich machen, d. h. es würde dann unter dieses Kriterium fallen.
c) Innerhalb von 180 Tagen nach der Aussetzung ist keine Umstrukturierungslösung erreicht worden: 180 Tage sollten ausreichen, um eine vernünftige Umstrukturierungsvereinbarung mit einem angeschlagenen Kreditunternehmen zu erreichen. Wir betrachten eine mit dem Kreditunternehmen erzielte Umstrukturierungslösung als erreicht, wenn die Zahlungen planmäßig erfolgen, auch wenn noch keine formelle Vereinbarung unterzeichnet wurde.
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