Der Ausdruck "Risikobeteiligung" oder "skin in the game" wird häufig in der Welt der Unternehmensfinanzierung verwendet und bezieht sich auf den Fall, dass ein oder mehrere Eigentümer oder Prinzipale eines Investmentvehikels unter Umständen, in denen externe Investoren für Investitionen gesucht werden, eine Kapitalbeteiligung aufrechterhalten. Damit soll sichergestellt werden, dass die Interessen des Gründers des Vermögenswertes mit den Interessen des Anlegers in Einklang gebracht werden, da beide Seiten an der Anlage beteiligt sind.
Auf Mintos folgt die Risikobeteiligung diesem Konzept. Alle Kreditgeber, die Kredite auf dem Marktplatz platzieren, sind verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz jedes einzelnen Kredits zu behalten, der ihr Anteil am Kredit ist. Wenn beispielsweise ein Kreditgeber mit 10% Risikobeteiligung einem Kreditnehmer ein Darlehen in Höhe von 1.000 Euro gewährt und dieses Darlehen dann auf dem Mintos-Marktplatz platziert, stehen Investoren nur 900 Euro dieses Darlehens zur Verfügung, und der Kreditgeber behält einen Anteil von 100 Euro.
Für die meisten Situationen auf Mintos erfolgt die Investition auf direkte Weise, d. h. die Zuordnung des Darlehens zu den Investoren. Eine Risikobeteiligung von 10% würde bedeuten, dass bis zu 90% des Kapitals des jeweiligen Darlehens an Investoren vergeben werden können.
In einigen Fällen wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben die indirekte Weise verwendet. Die gleiche Höhe des Engagements des zugrundeliegenden Darlehens gegenüber dem Endkreditnehmer wird für Investitionen, wie bei der direkten Struktur, zur Verfügung stehen und der Kreditgeber behält weiterhin das mit dem Darlehen verbundene Risiko von 10%.
Daher wird der Kreditgeber unabhängig von der Struktur die Risikobeteiligung auf sich nehmen. Wenn wir auf Mintos den Begriff "Risikobeteiligung" verwenden, so bezieht er sich sowohl auf die direkten als auch auf die indirekten Gestaltungsweisen auf Mintos.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.