Für Privatpersonen
Wenn Privatpersonen in Schuldverschreibungen oder Fractional Bonds investieren, ist Mintos gesetzlich verpflichtet, die Quellensteuer von den Zinserträgen abzuziehen, basierend auf dem Steuerwohnsitz des Investors. Die Quellensteuer wird automatisch angewendet, sobald die Zinsen auf Ihrem Mintos-Konto gutgeschrieben werden.
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Der Quellensteuersatz hängt von Ihrem Steuerwohnsitzland ab.
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Mintos wendet den Steuersatz basierend auf den in Ihrem Profil angegebenen Steuerwohnsitzinformationen an.
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Bitte stellen Sie sicher, dass Ihre Steuerangaben aktuell sind, um eine korrekte steuerliche Behandlung zu gewährleisten.
Für juristische Personen
Wenn Ihr Konto als juristische Person (wie ein Unternehmen) registriert ist, wird keine Quellensteuer abgezogen von Ihren Zinserträgen auf Schuldverschreibungen.
Mehr erfahren
Bitte beachten Sie, dass für Investitionen, die von juristischen Personen getätigt werden, keine Quellensteuer einbehalten wird. Erfahren Sie mehr über den Steuerabzug.