Als Finanzplattform ist Mintos verpflichtet, von den Zinserträgen von Privatpersonen aus Anlagen in Finanzinstrumenten (z. B. Schuldverschreibungen) Quellensteuer einzubehalten. In einigen Fällen können Sie bei der lettischen Steuerbehörde (VID) eine Erstattung der Quellensteuer beantragen. Auf diese Weise können Sie sich einen Teil der von Ihren Einnahmen abgezogenen Steuer zurückholen.
Bestimmung des Erstattungsanspruchs
Um Anspruch auf eine Quellensteuererstattung zu haben, müssen Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
- Das Einkommen, für das die Quellensteuer einbehalten wurde, muss in den letzten 3 Jahren erzielt worden sein
- Das Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes muss ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Lettland abgeschlossen haben (siehe Liste der Länder, mit denen Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat)
- Der auf alle oder einen Teil Ihrer Einkünfte angewandte Quellensteuersatz muss höher sein als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Quellensteuersatz
Um festzustellen, ob Sie für ein bestimmtes Jahr eine Erstattung erhalten können, gehen Sie zum Abschnitt "Zinsen" auf Ihrem Steuerbericht aus dem Jahr 2022 (oder später) und überprüfen Sie die in der Spalte Quellensteuersatz angegebenen Sätze. Falls einer dieser Sätze höher ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz (siehe Liste der Länder, mit denen Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat), haben Sie Anspruch auf eine Quellensteuererstattung. Die Erstattung entspricht der Differenz zwischen der einbehaltenen Steuer zu einem höheren Satz und dem im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegten Satz.
Beispiel: Investor 1
Investor 1 ist in Deutschland steuerlich ansässig, das mit Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Satz von 10 % abgeschlossen hat. Im Jahr 2022 erwirtschaftete er 2.500 € an Zinsen aus Anlagen in Schuldverschreibungen, wobei 500 € mit 5 % und 2.000 € mit 20 % besteuert wurden. Da der Steuersatz von 20 % höher ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz von 10 %, hat Anleger 1 Anspruch auf eine Quellensteuererstattung für das Jahr 2022 in Höhe von (0,2 - 0,1) * 2.000 = 100 €. Da der Steuersatz von 5 % niedriger ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz von 10 %, wird dieser Betrag nicht erstattet.
Beispiel: Investor 2
Investor 2 ist in Polen steuerlich ansässig, das mit Lettland ein Doppelbesteuerungsabkommen mit einem Steuersatz von 10 % abgeschlossen hat. Im Jahr 2022 erwirtschaftete er 375 € an Zinsen aus Anlagen in Schuldverschreibungen, wobei 60 € mit 5 %, 300 € mit 10 % und 15 € mit 20 % besteuert wurden. Da der Steuersatz von 20 % höher ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz von 10 %, hat Anleger 2 für das Jahr 2022 Anspruch auf eine Quellensteuererstattung in Höhe von (0,2 - 0,1) * 15 = 1,50 €. Da weder der Steuersatz von 5 % noch der von 10 % höher ist als der im Doppelbesteuerungsabkommen festgelegte Satz von 10 %, werden diese Beträge nicht erstattet.
Beispiel: Investor 3
Investor 3 ist in Bahrain steuerlich ansässig. Da Lettland kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Bahrain abgeschlossen hat, hat Investor 3 keinen Anspruch auf eine Quellensteuererstattung.
Ausfüllen des Antrags
Um Ihre Erstattung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag auf Steuererstattung (in englischer und lettischer Sprache erhältlich) bei der lettischen Steuerbehörde(Valsts ieņēmumu dienests – VID ) einreichen. Der Antrag muss für jeden Schuldverschreibungsemittenten, für den Sie erstattungsfähige Steuern abgezogen bekommen haben, separat ausgefüllt werden. Sie benötigen Ihre persönlichen Angaben und die Daten aus Ihrem Steuerbericht, um den Antrag auszufüllen. Sie müssen auch Ihr örtliches Finanzamt einschalten, um die Einzelheiten Ihres Antrags zu bestätigen. Bevor Sie Ihren Antrag einreichen, prüfen Sie bitte sorgfältig, ob der Erstattungsbetrag die damit verbundenen Kosten und die für die Bearbeitung des Antrags erforderliche Zeit ausgleichen kann.
Einführung
Schreiben Sie Ihr Land, in dem Sie steuerlich ansässig sind, sowohl in das Feld über als auch in das Feld unter dem Titel des Dokuments.
I. Empfänger der Zahlung
Geben Sie Ihren Vor- und Nachnamen, Ihre Steueridentifikationsnummer, Ihre Wohnanschrift, Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC/SWIFT-Code) und Ihre Kontaktdaten (mindestens Ihre E-Mail-Adresse) an.
II. Zahler des Einkommens
Füllen Sie die Angaben zum ausgewählten Emittenten der Schuldverschreibung aus, wie sie in der Liste der Schuldverschreibungsemittenten hinterlegt sind. Beachten Sie, dass für jeden Emittenten einer Schuldverschreibung ein separater Antrag ausgefüllt werden muss. In der Anlage Nr. 3 Ihrer Steuererklärung finden Sie die Emittenten Ihrer im betreffenden Jahr getätigten Anlagen.
III. Einkommen
Um diesen Abschnitt auszufüllen, müssen Sie die Angaben aus der Anlage Nr. 3 Ihrer Steuererklärung verwenden (siehe Beispiel unten).
Geben Sie für jede Zeile, in der der in der Spalte Quellensteuersatz angegebene Satz höher ist als der Satz des Doppelbesteuerungsabkommens, die folgenden Angaben zu Ihren Einkünften vom ausgewählten Schuldverschreibungsemittenten an:
- Zahlungsdatum
Kopieren Sie das oben in der Tabelle angegebene Datum, normalerweise 01.01.2022–31.12.2022. - Art der Einkünfte
Schreiben Sie Zinseinkünfte. - Höhe der in der Republik Lettland gezahlten Steuer und Steuersatz
Kopieren Sie die Beträge aus den Spalten Quellensteuer und Quellensteuersatz. - Steuerbetrag und Steuersatz nach dem Steuerabkommen
Geben Sie die Quellensteuer an, die durch Multiplikation des Steuersatzes aus dem Doppelbesteuerungsabkommens mit dem auf zwei Dezimalstellen gerundeten Betrag in der Spalte Betrag und dem im Doppelbesteuerungsabkommen angegebenen Steuersatz ermittelt wird.
Beispiel: 73,41 * 0,1 = 7,341 ≈ 7,34 €. - Zu erstattender Steuerbetrag
Subtrahieren Sie den Betrag in der Spalte "Steuerbetrag und Steuersatz gemäß Steuerabkommen" von der Spalte "Steuerbetrag und Steuersatz, der in der Republik Lettland gezahlt wurde" und summieren Sie alle Zeilen unter "Gesamt".
Beispiel: 14,68 - 7,34 = 7,34 €.
Hinweis: In Fällen, in denen Beträge in einer Nicht-EUR-Währung einbehalten wurden, wenden Sie sich bitte an uns für Unterstützung. Wir teilen Ihnen gerne die korrekten, in EUR umgerechneten Beträge mit.
IV. Erklärung des Empfängers
Geben Sie das Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes an. Falls Sie das Dokument mit einer physischen Unterschrift unterzeichnen möchten, geben Sie Ort und Datum der Unterzeichnung sowie Ihren vollständigen Namen an und unterschreiben Sie das Dokument. Falls Sie eine elektronische Signatur verwenden, lassen Sie diese Felder leer.
V. Erklärung der zuständigen Behörde des anderen Vertragsstaates
Dieser Abschnitt muss von der Steuerbehörde Ihres Wohnsitzlandes ausgefüllt werden. Ihr Finanzamt muss das Land Ihres steuerlichen Wohnsitzes angeben. Falls Ihr Finanzamt das Dokument mit einer physischen Unterschrift versehen möchte, muss es Ort und Datum der Unterschrift, die Position und den vollständigen Namen des Unterzeichners angeben und das Dokument unterschreiben und abstempeln. Falls Ihr Finanzamt eine elektronische Signatur verwendet, können diese Felder leer gelassen werden.
Falls Ihr Finanzamt dieses Dokument nicht unterzeichnen kann, kann es alternativ eine Bescheinigung ausstellen, die die folgenden Anforderungen erfüllt:
- Es muss Ihren vollständigen Namen und Ihre Steueridentifikationsnummer enthalten
- Es muss Ihren steuerlichen Wohnsitz für das betreffende Jahr bestätigen
- Es sollte daraus hervorgehen, dass es für in Lettland erzielte Einkünfte gilt.
- Es muss auf Englisch verfasst oder ins Lettische übersetzt sein.
Unterzeichnung und Einreichung des Dokuments
Per Post
Falls Sie in einem EU-Mitgliedstaat steuerlich ansässig sind, akzeptiert die lettische Steuerbehörde in den meisten Fällen Unterschriften und Stempel. Steuerinländer aus Nicht-EU-Staaten müssen ein unterschriebenes Dokument vorlegen, das notariell beglaubigt und mit einer Apostille versehen ist. Die ausgefüllten Anträge sind an die folgende Adresse zu senden:
Valsts Ienemumu Dienests
Talejas iela 1
Riga LV-1978
Latvia
Elektronisch
Falls Sie den Antrag elektronisch einreichen möchten:
- Füllen Sie alle relevanten Informationen bis zu Abschnitt IV aus und unterzeichnen Sie das Dokument mit einer elektronischen Signatur.
- Lassen Sie Ihre Steuerbehörde Abschnitt V ausfüllen und das Dokument mit einer elektronischen Signatur unterzeichnen oder ein elektronisch signiertes gleichwertiges Dokument wie oben beschrieben vorlegen.
- Unterschreiben Sie beide Teile des Dokuments erneut mit einer elektronischen Signatur.
- Stellen Sie sicher, dass alle elektronischen Signaturen im eDoc- oder ASiC-E-Format vorliegen und auf eParaksts.lv validiert werden können. Weitere Informationen
- Senden Sie alle Dokumente per E-Mail an vid@vid.gov.lv mit dem Betreff Withholding tax refund.
Erhalt der Erstattung
Die lettische Steuerbehörde hat 30 Tage Zeit, um Ihren Antrag zu prüfen. Falls zusätzliche Informationen für das weitere Vorgehen erforderlich sind, werden Sie über die in der Bewerbung angegebenen Kontaktdaten kontaktiert. Sobald Ihr Antrag genehmigt ist, wird Ihre Steuererstattung auf Ihr Bankkonto überwiesen.