Ja, Unternehmen können bei Mintos investieren. Wir verlangen von Unternehmen zusätzliche Informationen, um die Auflagen zum Schutz vor Geldwäsche zu erfüllen, wie z. B. Anmeldeunterlagen, Überprüfung des letztendlich Begünstigten, ID des rechtlichen Vertreters, und sonstige Angaben, die wir je nach individuellem Fall als notwendig erachten.
Familientreuhandgesellschaften, Partnerschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und andere Organisationen müssen über ein Bankkonto verfügen und in der EU oder in Drittländern registriert sein, die derzeit als Länder mit einem der EU gleichwertigen AML/CFT-System gelten.