Im Falle, dass der Darlehensnehmer die Zahlungen nicht nach dem Zahlungsplan leistet, nimmt der Darlehensgeber Kontakt mit dem Darlehensnehmer auf, um ihn über die verspätete Zahlung zu mahnen. Wird danach immer noch keine Zahlung geleistet, hat der Darlehensgeber unterschiedliche Möglichkeiten, je nach Situation und dem Grund der Nichtzahlung. Falls dies angemessen ist, wird das Darlehen umgeschuldet oder auf eine andere Weise modifiziert. Als letzter Ausweg, falls der Darlehensnehmer keine Zahlungen machen kann oder will, leitet der Darlehensgeber ein Vollstreckungsverfahren für das Darlehen ein. Das Vollstreckungsverfahren kann entweder vom Darlehensgeber oder einem Gerichtsvollzieher ausgeführt werden. Der Prozess und dessen Länge hängt von jedem Darlehensgeber ab, Einzelheiten sehen Sie bitte bei den Darlehensgebern.
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