Mintos ist Mitglied des nationalen Anlegerentschädigungssystems, das gemäß den Anforderungen der EU-Richtlinie 97/9/EG eingerichtet wurde. Falls Mintos es versäumt, Anlagedienstleistungen zu erbringen, haben Kleinanleger Anspruch auf eine Entschädigung in Höhe von 90 % des unwiderbringlichen Verlusts, der sich aus der Nichterbringung ergibt, bis zu einem Höchstbetrag von 20.000 €.
Das Anlegerentschädigungssystem entschädigt Anleger nicht für Verluste aus folgenden Umständen:
- Änderungen am Preis einer Investition
- Der Ausfall eines Kreditnehmers, eines Kreditunternehmens oder eines Emittenten
- Das Fehlen eines Marktes für den Kauf oder Verkauf einer Investition
Die Investorntschädigungsystem gilt nicht für die Investitionen in Darlehen, die als Abtretungen getätigt werden. Sie gilt nur für die Investitionen in Schuldverschreibungen.
Wir empfehlen den Anlegern, die Risikoerklärung zu lesen, bevor sie eine Anlage tätigen.